English Woman's Journal - Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig

Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig


Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig

Die Genehmigung der EU-Kommission für Milliardenhilfen des Bundes für die Lufthansa in der Corona-Pandemie ist nichtig. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies damit die Lufthansa ab, die gegen ein entsprechendes Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts vorgegangen war. Die EU-Kommission beging demnach Fehler bei der Prüfung der staatlichen Hilfen. (Az. C-457/23 P)

Textgröße ändern:

Der EuGH gab mit seinem Urteil den Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor recht. Die Lufthansa hatte 2020 ein staatliches Hilfspaket in Gesamthöhe von neun Milliarden Euro erhalten - die Entscheidung betrifft einen Teil in Höhe von sechs Milliarden Euro. Die EU-Kommission stufte diese Unterstützung als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe ein, ohne ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Sie argumentierte mit einer "beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben", die in einem "befristeten Rahmen" staatliche Beihilfen erlaubt.

Das EU-Gericht erklärte den Beschluss der Kommission im Mai 2023 für nichtig. Dem schloss sich jetzt der EuGH an. Er erklärte, für die Nichtigerklärung reiche ein Fehler der EU-Kommission aus. Der EuGH verwies in seinem Urteil auf eine in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung an der Lufthansa: Hier habe die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises akzeptiert. Damit habe Brüssel gegen den befristeten Rahmen verstoßen.

Die EU-Kommission will neu entscheiden: Die Lufthansa verwies am Donnerstag auf die seit 2024 dazu laufende Untersuchung der Kommission, "die nun das Urteil des EuGH berücksichtigen kann". "Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen", erklärte die Fluggesellschaft.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

TV-Legende Thomas Gottschalk ist "momentan krebsfrei"

Fernsehlegende Thomas Gottschalk ist nach eigenen Angaben "momentan krebsfrei". Dies hätten ihm die Ärzte mitgeteilt, sagte der 76-Jährige der "Bild"-Zeitung. Die jüngste Untersuchung habe ergeben, dass er keinerlei Krebszellen mehr im Körper habe, sagte Gottschalk. "Das ist eine gute Nachricht, und ich bin natürlich entsprechend froh, dass ich diese Auskunft geben kann."

Studie: Mindestvorgaben erzielen gewünschten Effekt bei komplexen Operationen

Mindestmengen für komplexe Operationen zeigen nach einer wissenschaftlichen Auswertung den gewünschten Effekt, dass dadurch immer mehr schwierige Eingriffe in immer weniger Kliniken vorgenommen werden. Das gelte vor allem für Operationen bei Brustkrebs oder Lungenkrebs, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) am Freitag mitteilte. Der sogenannte Qualitätsmonitor ist online einsehbar und wurde nun um die Daten aus dem Jahr 2024 ergänzt.

Textgröße ändern: