English Woman's Journal - Platzverweis für wahrscheinlich mit Corona Infizierten vor Demonstration rechtmäßig

Platzverweis für wahrscheinlich mit Corona Infizierten vor Demonstration rechtmäßig


Platzverweis für wahrscheinlich mit Corona Infizierten vor Demonstration rechtmäßig
Platzverweis für wahrscheinlich mit Corona Infizierten vor Demonstration rechtmäßig / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Die Polizei darf an einem belebten Ort ein Platzverbot gegen jemanden aussprechen, der ihren Informationen zufolge mit Corona infiziert ist. Werde kein Abstand von anderthalb Metern eingehalten und keine Maske getragen, gebe es auch im Freien ein Übertragungsrisiko, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es wies die Klage eines Manns ab, der "in Berlin öffentlichkeitswirksam Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisch begleitet".

Textgröße ändern:

Im September vergangenen Jahres war er auf dem Hardenbergplatz, wo Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen stattfinden sollten. Die Polizei sprach ihn dort an. Sie hatte einen anonymen Hinweis erhalten und außerdem frei verfügbare Informationen aus dem Internet ausgewertet und ging davon aus, dass der Mann sich einige Tage zuvor bei einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Darum verwies sie ihn des Platzes.

Die Beweisaufnahme habe dann ergeben, dass dem Kläger nicht die Teilnahme an einer Versammlung verboten worden sei. Dieser habe vielmehr selbst angegeben, dass er krank sei und nicht teilnehmen wolle, erklärte das Gericht weiter. Aufgrund des anonymen Hinweises, der Internetrecherche und der Tatsache, dass der Kläger "offenkundig geschwächt" gewesen sei, habe die Polizei von einer Infektion ausgehen dürfen.

Der Platzverweis sei rechtmäßig gewesen. Auf dem ohnehin belebten Hardenbergplatz sei an jenem Tag nämlich mit einem zusätzlichen Menschenauflauf zu rechnen gewesen. Das Tragen einer Maske allein hätte das Übertragungsrisiko nicht auf null reduziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht kann noch beantragt werden.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: