English Woman's Journal - G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen

G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen


G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen
G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Der neue Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab hat nach Ansicht eines Expertengremiums keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.

Textgröße ändern:

Der G-BA ermittelte auf Grundlage einer Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig), ob sich aus den vom Hersteller vorgelegten Studiendaten Vor- oder Nachteile von Lecanemab bei den Symptomen oder der Lebensqualität im Vergleich zu bisherigen Therapieansätzen ergeben. Dies sei nicht so. Es zeigten sich demnach auch keine relevanten Unterschiede bei der Sterblichkeit und bei den Nebenwirkungen.

"Die ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte werden durch die Nutzenbewertung des G-BA nicht eingeschränkt", erklärte der unparteiische Vorsitzender des G-BA, Josef Hecken. Eine Verordnung bleibe weiterhin möglich. Die Bewertung des Bundesausschusses ist nun Basis für die Preisverhandlungen für das Medikament zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Hersteller.

Lecanemab ist ein Wirkstoff, der sich erstmals gegen eine mögliche Ursache von Alzheimer – Eiweißablagerungen im Gehirn – richtet. Das Arzneimittel ist für bestimmte Patientengruppen mit Alzheimerdemenz im Frühstadium oder leichter kognitiver Störung zugelassen. Es kommt nur für Menschen infrage, die aufgrund genetischer Veranlagung kein erhöhtes Risiko für Hirnblutungen haben.

Die bisherigen nichtmedikamentösen beziehungsweise medikamentösen Behandlungsansätze bei diesen beiden Patientengruppen sind darauf ausgerichtet, die Symptome abzumildern. Schätzungen zufolge kommt das Mittel hierzulande für etwa 30.000 bis 60.000 Erkrankte in Betracht.

"Die Erwartungen von Patientinnen und Patienten, ihren Familien und selbstverständlich auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Effekte von Lecanemab sind riesig", erklärte Hecken. Leider fehlten Studien, welche die erhofften Effekte für die Patienten belegten. "Dieses Ergebnis mag für viele enttäuschend sein", betonte Hecken. "Zugleich gilt: Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen."

Er widersprach zugleich Mutmaßungen im Vorfeld der Entscheidung, dass mit einer negativen Bewertung für den Wirkstoff eine Zweiklassenmedizin drohe oder das Arzneimittel sofort aus der Versorgung verschwinde. "Das ist beides nicht so", stellte Hecken klar. Ob das Arzneimittel auf dem Markt bleibe, entscheide allein der Hersteller.

Mit Donanemab gibt es inzwischen einen zweiten in der EU zugelassenen Wirkstoff gegen Alzheimer im frühen Stadium. Wie Lecanemab soll der Wirkstoff das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Donanemab ist seit Anfang November in Deutschland erhältlich. In diesem Fall läuft das Bewertungsverfahren beim G-BA noch, ein Beschluss soll bis April vorliegen.

Im Fall von Donanemab bemängelte das Iqwig, dass geeignete Daten für die Nutzenbewertung fehlten und Fragen offen seien. Vor allem sei unklar, wem Donanemab helfen könnte. In Deutschland leben aktuell mehr als 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Ungefähr zwei Drittel davon haben Alzheimer.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

DAK warnt vor "Pflegekollaps": Rekordwert bei Sozialhilfequote in Heimen

Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreiche im laufenden Jahr einen neuen Höchstwert von 37 Prozent, teilte die DAK Gesundheit am Donnerstag mit. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnte vor einem "Pflegekollaps" und forderte von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.

Textgröße ändern: