English Woman's Journal - Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen


Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen
Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)

Textgröße ändern:

Wegen starken Übergewichts hatte die Krankenkasse der Klägerin 2018 eine Magenverkleinerung bezahlt. Dadurch konnte sie erheblich abnehmen, haderte nun aber mit den entstandenen Hautfalten ihres Körpers. Daher beantragte sie auch die Kostenübernahme für eine Straffung der Haut an Bauch und Brust.

Die Krankenkasse und auch die Instanzgerichte lehnten dies ab. Die Behandlung sei weder aus hautmedizinischen noch aus anderen gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen, erklärten sie. Es habe sich um einen kosmetischen Eingriff gehandelt.

Dabei hatte das bayerische Landessozialgericht die Revision nicht zugelassen. Mit ihrer Beschwerde verwies die Frau auf die Rechtsprechung des BSG zur Entfernung einer Brust, etwa bei Krebs. In solchen Fällen müssen die Krankenkassen gegebenenfalls eine Brust-Aufbauplastik bezahlen.

Dennoch wies das BSG die Beschwerde nun ab. Dass der Frau eine Kostenerstattung für die Operation nicht zustehe, ergebe sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung, erklärte es.

Nach einer Brustentfernung werde mit der Aufbauplastik der direkt vor dem Eingriff bestehende Zustand wieder hergestellt. Darum gehe es bei der Klägerin hier aber gerade nicht. Die von ihr inzwischen aus eigener Tasche bezahlten Operationen seien an ganz anderen Körperstellen als dem Magen erfolgt. Ziel sei ein Zustand gewesen, wie er schon lange vor der Magenoperation bestanden habe, nämlich vor der Entwicklung der Adipositas.

Ch.Anderson--EWJ

Empfohlen

Staatliche Gesundheitsleistungen für Beamte werden immer teurer

Die staatlichen Gesundheitsleistungen für Beamtinnen und Beamte in Form der sogenannten Beihilfe werden laut einer aktuellen Analyse immer teurer. 2024 betrugen die Kosten allein für den Bund 6,6 Milliarden Euro, wie der "Spiegel" am Donnerstag unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berichtete. Dies waren demnach 14,8 Prozent mehr als im Jahr 2022.

Barmer-Umfrage: Nur knapp die Hälfte der über 14-Jährigen gegen HPV geimpft

Nur knapp die Hälfte der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland ist gegen humane Papillomviren (HPV) geimpft. Das geht aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Demnach haben 48 Prozent zumindest die Erstimpfung gegen HPV erhalten, das Hauptverursacher von Gebärmutterhalskrebs ist.

Krebs oder Diabetes: Rund ein Drittel meidet Informationen zu Krankheiten

Rund ein Drittel der Menschen geht Informationen zu schweren Krankheiten wie Krebs und Diabetes aus dem Weg. Das zeigt eine am Dienstag in Berlin veröffentlichte Analyse des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung. Dazu gehört beispielsweise, Arztbesuche hinauszuzögern oder gar nicht erst wahrzunehmen, medizinische Tests zu meiden oder die Ergebnisse zu ignorieren und Aufklärungsmaterialien links liegen zu lassen.

Darmkrebsfrüherkennung: Nur ein Bruchteil der Versicherten geht zur Kontrolle

In Deutschland nutzen nach wie vor nur wenige Versicherte die Möglichkeit zur Darmkrebsvorsorge. Nur "ein kleiner Bruchteil" derjenigen, die Anspruch auf eine Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchung haben, nehme das Angebot wahr, wie eine am Freitag veröffentlichte Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und der Barmer Krankenversicherung zeigt.

Textgröße ändern: