English Woman's Journal - Frauen beantragen fast dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer

Frauen beantragen fast dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer


Frauen beantragen fast dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer
Frauen beantragen fast dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer / Foto: KAREN BLEIER - AFP/Archiv

Die Betreuung kranker Kinder ist nach wie vor überwiegend Frauensache. Frauen beantragen in Deutschland fast dreimal häufiger als Männer Kinderkrankengeld, wie am Freitag in Berlin veröffentlichte Daten der Krankenkasse Barmer zeigen. Danach wurden im vergangenen Jahr von Versicherten der Kasse bundesweit rund 296.000 Anträge auf Kinderkrankengeld von Frauen eingereicht, während Männer die Leistung im selben Zeitraum 109.000 Mal beantragten.

Textgröße ändern:

Eine ungleiche Verteilung zwischen Müttern und Vätern zeigt die Analyse auch bei der Zahl der Tage, an denen Kinderkrankengeld fällig wurde. Von den insgesamt rund 877.000 Tagen, an denen die Krankenkasse im vergangenen Jahr ihren Versicherten Kinderkrankengeld auszahlte, entfielen etwa 648.000 auf Frauen und 229.000 auf Männer. Im Jahr davor war das Verhältnis ähnlich.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: