English Woman's Journal - BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern

BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern


BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern
BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr), ob Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen ein Unternehmen, das solche Darstellungen auf Instagram und seiner eigenen Website veröffentlichte. Dabei ging es um minimalinvasive Behandlungen wie das Spritzen von Hyaluron oder Hyaluronidase im Gesicht, womit beispielsweise Falten gemildert werden sollen. (Az. I ZR 170/24)

Textgröße ändern:

Knackpunkt ist der Begriff "operative plastisch-chirurgische Eingriffe" aus dem Heilmittelwerbegesetz. Solche Eingriffe, wenn sie der Veränderung des Körpers dienen und nicht medizinisch notwendig sind, dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden. Dem BGH stellt sich die Frage, ob es sich bei der Behandlung von Falten oder dem Aufspritzen von Lippen mit Hyaluron um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff handelt.

Ch.Anderson--EWJ

Empfohlen

Staatliche Gesundheitsleistungen für Beamte werden immer teurer

Die staatlichen Gesundheitsleistungen für Beamtinnen und Beamte in Form der sogenannten Beihilfe werden laut einer aktuellen Analyse immer teurer. 2024 betrugen die Kosten allein für den Bund 6,6 Milliarden Euro, wie der "Spiegel" am Donnerstag unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berichtete. Dies waren demnach 14,8 Prozent mehr als im Jahr 2022.

Barmer-Umfrage: Nur knapp die Hälfte der über 14-Jährigen gegen HPV geimpft

Nur knapp die Hälfte der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland ist gegen humane Papillomviren (HPV) geimpft. Das geht aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Demnach haben 48 Prozent zumindest die Erstimpfung gegen HPV erhalten, das Hauptverursacher von Gebärmutterhalskrebs ist.

Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)

Krebs oder Diabetes: Rund ein Drittel meidet Informationen zu Krankheiten

Rund ein Drittel der Menschen geht Informationen zu schweren Krankheiten wie Krebs und Diabetes aus dem Weg. Das zeigt eine am Dienstag in Berlin veröffentlichte Analyse des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung. Dazu gehört beispielsweise, Arztbesuche hinauszuzögern oder gar nicht erst wahrzunehmen, medizinische Tests zu meiden oder die Ergebnisse zu ignorieren und Aufklärungsmaterialien links liegen zu lassen.

Textgröße ändern: