English Woman's Journal - KKH: Mehr psychische Verhaltensstörungen seit Teillegalisierung von Cannabis

KKH: Mehr psychische Verhaltensstörungen seit Teillegalisierung von Cannabis


KKH: Mehr psychische Verhaltensstörungen seit Teillegalisierung von Cannabis
KKH: Mehr psychische Verhaltensstörungen seit Teillegalisierung von Cannabis / Foto: Manaure QUINTERO - AFP/Archiv

Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 sind laut der Krankenkasse KKH mehr Menschen wegen durch die Droge verursachter psychischer Verhaltensstörungen ärztlich behandelt worden. 2024 waren bundesweit hochgerechnet 250.500 Patienten davon betroffen, wie die KKH am Mittwoch mitteilte. Im Vergleich zu 2023 war das ein Anstieg von 14,5 Prozent.

Textgröße ändern:

Die Diagnosen wie akute Rauschzustände, Abhängigkeit und Psychosen stiegen im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit zehn Jahren. Auch der Anstieg binnen eines Jahres war lange nicht mehr so deutlich.

Die meisten Cannabissüchtigen gibt es der KKH zufolge mit 47.100 Betroffenen in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen. Das entspricht einem Wert von 95 Fällen pro 10.000 Einwohner - rund drei Mal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Den größten Anstieg zwischen 2023 und 2024 gab es mit knapp 25 Prozent bei den 45- bis 49-Jährigen. Bei ihnen gibt es 43 Fälle pro 10.000 Einwohner.

L.Paterson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: