English Woman's Journal - Vorher-Nachher-Bilder: BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung

Vorher-Nachher-Bilder: BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung


Vorher-Nachher-Bilder: BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung
Vorher-Nachher-Bilder: BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit dem Thema Schönheitsbehandlungen auseinandergesetzt. Es ging in Karlsruhe um die Frage, wie dafür geworben werden darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen ein Unternehmen, das Vorher-Nachher-Darstellungen auf Instagram und seiner eigenen Website veröffentlichte. (Az. I ZR 170/24)

Textgröße ändern:

Dabei ging es um minimalinvasive Behandlungen wie das Spritzen von Hyaluron oder Hyaluronidase im Gesicht. So sollen beispielsweise Falten gemildert werden. Die Verbraucherzentrale sieht in der Werbung einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Klage Erfolg.

Das Unternehmen legte Revision beim BGH ein, der das Urteil überprüft und nun verhandelte. Knackpunkt ist der Begriff "operative plastisch-chirurgische Eingriffe" aus dem Gesetz. Solche Eingriffe, wenn sie der Veränderung des Körpers dienen und nicht medizinisch notwendig sind, dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden.

Doch ist eine Behandlung von Falten oder das Aufspritzen von Lippen mit Hyaluron ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff? Der BGH tendierte in einer ersten Einschätzung dazu, das Urteil des Oberlandesgerichts zu bestätigen. Dann bliebe die Werbung verboten. Entschieden ist das aber noch nicht.

Der Anwalt des Unternehmens argumentierte, dass solche Behandlungen weder von Chirurgen vorgenommen würden noch mit chirurgischen Instrumenten. Auch das Risiko sei geringer als das einer Operation.

Sinn und Zweck des Gesetzes sei der Schutz von Verbrauchern vor Gesundheitsschäden und Risiken durch medizinisch nicht notwendige Eingriffe, konterte der Anwalt der Verbraucherzentrale. Eine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern sei besonders suggestiv.

Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Meist wird es am BGH einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.

F.McKenzie--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: