English Woman's Journal - Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung

Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung


Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung
Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung / Foto: Patrick T. FALLON - AFP/Archiv

Das baden-württembergische Landessozialgericht hat in einem Urteil die Unterscheidung zwischen echtem Impfschaden und bloßer Impfreaktion im Rahmen üblicher Nebenwirkungen betont. Nach Angaben vom Montag wies es die Klage einer 56-Jährigen ab, die nach einer Kombinationsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie im Jahr 2015 aufgrund einer vorgeblichen schweren Schädigung wegen Berufsunfähigkeit auf eine Beschädigtenrente geklagt hatte. Die Richter stuften dies als schlichtweg unbegründet ein.

Textgröße ändern:

Demnach hatte die als Reinigungskraft tätige Klägerin nach der Impfung an der Einstichstelle eine Gewebeverhärtung ausgebildet. Dabei handelt es sich um ein als Nebenwirkung bekanntes sogenanntes teils verhärtetes Granulom. Dieses erkannte das Land Baden-Württemberg 2017 laut Gericht zwar als Impfschaden an und übernahm die Kosten für eine Behandlung. Es verweigerte aber mit Blick auf die geringe Beeinträchtigung eine Rente.

Dagegen klagte die Frau zunächst vor dem Sozialgericht, wobei sie sich auf vorgebliches attackenartiges Stechen und Brennen in ihrem linken Arm berief. Nach eigener Darstellung könne sie den Arm nicht mehr richtig nutzen und deshalb auch nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten. Das Gericht verpflichtete das Land am Ende dazu, eine Reizung von Nerven der Haut als Folge des bereits festgestellten Impfschadens anzuerkennen.

Dagegen klagte die Frau weiter vor dem Landessozialgericht und forderte eine staatliche Rente laut Vorschriften für Impfschädigungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ein. Die Richter dort allerdings kamen nach eigenen Angaben letztlich zu dem Schluss, dass die Klägerin völlig zu Unrecht einen Impfschaden geltend gemacht habe. Das Land habe diesen gar nicht feststellen dürfen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben.

Das Granulom sei als bloße Nebenwirkung einzustufen und stelle keinen Impfschaden dar, hieß es in dem Urteil der Stuttgarter Richter. Damit könne die Frau zugleich aber auch nicht auf die Anerkennung weiterer vermeintlicher Impfschadensfolgen klagen. Nachweise für angebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen über das Granulom hinaus seien bei ihr "in keiner Weise ärztlich dokumentiert", stellte das Gericht fest.

Demnach lag bei der Klägerin allerdings bereits vor der Impfung eine "ängstlich-depressive Symptomatik" mit entsprechenden Symptomen in Folge erheblicher familiärer und sozialer Probleme vor. Gegen den Zusammenhang von Schmerzen und Impfung sprach laut Gericht dabei auch, dass im ersten halben Jahr nach der strittigen Immunisierung zunächst keine dauerhafte Gabe von Schmerzmitteln erforderlich gewesen war. Stattdessen waren früher von Orthopäden Kopf- und Nackenschmerzen beschrieben worden.

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

Weniger Schadstoffe im Urin: Verzicht auf Kosmetik wirkt schon nach wenigen Tagen

Wer weniger Pflege- und Kosmetikprodukte nutzt, hat schon nach wenigen Tagen weniger Schadstoffe im Urin. Das geht aus einer Studie hervor, die das französischen Gesundheitsforschungsinstitut Inserm am Mittwoch veröffentlichte. Für die Studie, die zuerst in der Fachzeitschrift "Environment International" veröffentlicht wurde und an der auch die Universität Grenoble und das französische Forschungszentrum CNRS beteiligt waren, wurden rund hundert Studentinnen aus Grenoble gebeten, fünf Tage lang weniger Kosmetik- und Pflegeprodukte wie Shampoo oder Make-up zu nutzen.

Bericht: Warken plant Einschnitte bei Pflege - Ministerin sieht System in Schieflage

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwägt im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der RND-Zeitungen aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Bericht: Warken plant bei Pflegereform deutliche Mehrbelastung für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge - sondern auch die Augen

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge, sondern auch die Augen. Bis zu 20 Prozent aller neuen Erblindungen ab dem 50. Lebensjahr seien auf das Rauchen zurückzuführen, erklärte die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) am Montag in München. Studien zufolge erhöhe Rauchen das Risiko für schwere Augenerkrankungen wie altersabhängige Makuladegeneration, Grünen Star und Gefäßverschlüsse zudem teilweise um das Zwei- bis Vierfache.

Textgröße ändern: