English Woman's Journal - BGH verhandelt über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten

BGH verhandelt über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten


BGH verhandelt über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten
BGH verhandelt über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten / Foto: Fred TANNEAU - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über Werbung mit Payback-Punkten beim Kauf von Hörgeräten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen Amplifon. Der Hörakustiker warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)

Textgröße ändern:

Die gesammelten Punkte konnten ausgezahlt, gespendet oder in Prämien und Gutscheine umgewandelt werden. Die Wettbewerbszentrale hält dieses Vorgehen für nicht vereinbar mit dem Heilmittelwerbegesetz. Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Demnach gilt für die Werbung mit Payback-Punkten in dem Fall eine Höchstgrenze von fünf Euro. Beide Parteien wandten sich an den BGH, um das Hamburger Urteil überprüfen zu lassen.

L.Ross--EWJ

Empfohlen

Staatliche Gesundheitsleistungen für Beamte werden immer teurer

Die staatlichen Gesundheitsleistungen für Beamtinnen und Beamte in Form der sogenannten Beihilfe werden laut einer aktuellen Analyse immer teurer. 2024 betrugen die Kosten allein für den Bund 6,6 Milliarden Euro, wie der "Spiegel" am Donnerstag unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berichtete. Dies waren demnach 14,8 Prozent mehr als im Jahr 2022.

Barmer-Umfrage: Nur knapp die Hälfte der über 14-Jährigen gegen HPV geimpft

Nur knapp die Hälfte der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland ist gegen humane Papillomviren (HPV) geimpft. Das geht aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Demnach haben 48 Prozent zumindest die Erstimpfung gegen HPV erhalten, das Hauptverursacher von Gebärmutterhalskrebs ist.

Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)

Krebs oder Diabetes: Rund ein Drittel meidet Informationen zu Krankheiten

Rund ein Drittel der Menschen geht Informationen zu schweren Krankheiten wie Krebs und Diabetes aus dem Weg. Das zeigt eine am Dienstag in Berlin veröffentlichte Analyse des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung. Dazu gehört beispielsweise, Arztbesuche hinauszuzögern oder gar nicht erst wahrzunehmen, medizinische Tests zu meiden oder die Ergebnisse zu ignorieren und Aufklärungsmaterialien links liegen zu lassen.

Textgröße ändern: