English Woman's Journal - Primärarztmodell: Hausärzteverband für Übergangslösung mit Bonussystem

Primärarztmodell: Hausärzteverband für Übergangslösung mit Bonussystem


Primärarztmodell: Hausärzteverband für Übergangslösung mit Bonussystem
Primärarztmodell: Hausärzteverband für Übergangslösung mit Bonussystem / Foto: LENNART PREISS - AFP/Archiv

Der Hausärzteverband hat sich dafür ausgesprochen, vor der Einführung eines verbindlichen Hausarztsystems die gesetzlich Versicherten in einer Übergangsphase mit einem Bonussystem zur Teilnahme zu bewegen. "Machen wir uns nichts vor: Die Umstellung auf ein verbindliches Primärarztsystem wird Jahre dauern", sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes, Markus Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Montag. "Es wird eine längere Umstellungsphase geben, in der wir die Menschen motivieren sollten, freiwillig einzusteigen und die Vorteile kennenzulernen."

Textgröße ändern:

Statt eines direkten finanziellen Vorteils für die Versicherten sei auch denkbar, die Krankenkassen zu belohnen, damit sie sich für eine Teilnahme ihrer Versicherten einsetzten, ergänzte Beier. "Das Geld könnten die Kassen beispielsweise auch dafür nutzen, ihre Versicherten von Zuzahlungen zu befreien."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit dem Primärarztsystem für stabile Kassenbeiträge sorgen. Dem Modell zufolge soll künftig immer zuerst ein Hausarzt aufgesucht werden, der dann an eine Facharztpraxis überweist. Ausgenommen sein sollen Gynäkologen, Augen- und Zahnärzte. "Wenn am Ende ein Schweizer Käse mit unzähligen Ausnahmen und Schlupflöchern entsteht, dann werden die meisten Patientinnen und Patienten auch zukünftig auf sich allein gestellt durch das System irren", kritisierte Beier nun.

Das Primärarztsystem sei zudem "keine simple Überweisungsmaschine". Als Generalisten seien die Hausärztinnen und Hausärzte dafür geschult, "den allergrößten Teil der Patientenanliegen direkt in den Hausarztpraxen abschließend zu klären". In der Regel könnten hier 80 bis 90 Prozent aller Probleme gelöst werden.

Der Vorstandschef der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, schlug vor, das Primärarztsystem erst ab einem Alter von 50 Jahren anzuwenden. Das Modell sei vor allem bei Patienten sinnvoll, die wegen verschiedener Erkrankungen in Behandlung seien, sagte er der "Bild"-Zeitung. Da brauche es "eine ordnende Hand im Sinne der hausärztlichen Praxis", um "alle Befunde zusammenzuführen" und gegebenenfalls zu Fachärzten zu überweisen.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau kritisierte diesen Vorstoß als "nicht zielführend". Gesundheit sei "keine Frage des Alters", erklärte Grau. "Auch junge Menschen brauchen eine verlässliche hausärztliche Betreuung. Eine starre Altersgrenze verfehlt das Ziel einer durchdachten und nachhaltigen Patientensteuerung."

Die meisten gesundheitlichen Probleme ließen sich gut und sicher in der Hausarztpraxis klären, betonte auch Grau. Sie benötigten aber mehr Unterstützung. "Es darf nicht sein, dass sie zu reinen Überweisungsstellen werden. Wir müssen ihre Rolle als erste Anlaufstelle im System stärken - durch gezielte Entlastung und weniger Bürokratie."

R.Wilson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: