English Woman's Journal - Länder fordern Inflationsausgleich bei Krankenhausfinanzierung

Länder fordern Inflationsausgleich bei Krankenhausfinanzierung


Länder fordern Inflationsausgleich bei Krankenhausfinanzierung
Länder fordern Inflationsausgleich bei Krankenhausfinanzierung / Foto: LENNART PREISS - AFP/Archiv

Die Länder verlangen mehr Geld für die Umsetzung der im vergangenen Jahr beschlossenen Krankenhausreform. Konkret gefordert wird ein Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023, um Kostensteigerungen auszugleichen. Zudem soll der Bund für einen Übergangszeitraum, bis die Reform greife, zusätzliche Mittel für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung stellen.

Textgröße ändern:

Zur Begründung verweisen die Länder auf die angespannte Finanzlage der meisten Krankenhäuser. Eine Ursache dafür seien deutliche Steigerungen der Personalkosten in den Jahren 2022 und 2023. Gewarnt wird vor einem "kalten Strukturwandel" in Form der Schließung von Kliniken und einer damit einhergehenden Gefährdung der flächendeckenden Versorgung.

Die vom früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Reform sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Mit der Reform sollen die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessert und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindert werden.

Die aktuelle Ressortchefin Nina Warken (CDU) hatte kürzlich begrenzte Korrekturen angekündigt. Im Grundsatz hatte sich Warken aber hinter die Reform und deren Ziele gestellt.

L.Ross--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: