English Woman's Journal - Rot leuchtender Spinnenfaden: Erstmals Genschere bei Spinnen eingesetzt

Rot leuchtender Spinnenfaden: Erstmals Genschere bei Spinnen eingesetzt


Rot leuchtender Spinnenfaden: Erstmals Genschere bei Spinnen eingesetzt
Rot leuchtender Spinnenfaden: Erstmals Genschere bei Spinnen eingesetzt / Foto: DENIS CHARLET - AFP/Archiv

Forscher der Universität Bayreuth haben erstmals erfolgreich die Genschere bei Spinnen eingesetzt. Die Webspinnen produzierten nach der Gen-Editierung rot fluoreszierende Spinnenseide, wie die Universität am Donnerstag berichtete. Das Ergebnis sei vielversprechend für die Materialforschung. So könne die bereits sehr hohe Reißfestigkeit von Spinnenseide durch genetische Veränderungen noch weiter erhöht werden.

Textgröße ändern:

Beim sogenannten Crispr/Cas9-Gentechnikverfahren werden gezielt bestimmte Stellen in der DNA aufgespürt und durchtrennt. Danach kann der natürliche Reparaturmechanismus der Zelle genutzt werden, um ein Gen entweder auszuschalten oder ein neues Gen einzubauen. Die Genschere wurde bereits in einer Vielzahl von Studien beispielsweise in der Pflanzenzucht, der Biotechnologie und der Medizin eingesetzt.

Die Bayreuther Forscher verwendeten nun eine Injektionslösung, die neben den Komponenten der Genschere eine Gensequenz für ein rot fluoreszierendes Protein enthielt. Diese wurden in Eizellen unbefruchteter weiblicher Webspinnen injiziert, die danach mit artgleichen Männchen gepaart wurden. Deren Nachkommen hatten rot fluoreszierende Abseilfäden.

B.Mclean--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: