English Woman's Journal - Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit

Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit


Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit
Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Der Wettkampf zwischen Apotheken vor Ort und Versandapotheken hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Verhandelt wurde ein Rechtsstreit, der sich seit Jahren zieht: Es ging um Rabattaktionen von 2012 und 2013. Der bayerische Apothekerverband klagte gegen ein Pharmaunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das später von DocMorris übernommen wurde. (Az. I ZR 74/24)

Textgröße ändern:

Die niederländische Firma reimportierte verschreibungspflichtige Medikamente, die ihr von deutschen Pharmagroßhändlern geliefert wurden. Gegen Einreichung des ärztlichen Rezepts wurden sie an Kunden in Deutschland per Kurier geliefert. Die Kunden bekamen bei der Einlösung eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament und eine Prämie von bis zu neun Euro, wenn sie ein Formular ausfüllten oder am Telefon Fragen beantworteten.

Der Apothekerverband wertet das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig. Nach Beginn des Gerichtsverfahrens in Deutschland kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 2016 die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente für Versandapotheken im EU-Ausland.

Dieser Entscheidung lag zwar ein anderer konkreter Fall zugrunde, trotzdem musste das Oberlandesgericht München sie für diesen Fall berücksichtigen. Es entschied zugunsten des Apothekerverbands und argumentierte unter anderem mit einem drohenden Apothekensterben in Deutschland, das die Versorgung beeinträchtigen könne.

Dem BGH stellt sich nun die Frage, ob es dabei die richtigen Maßstäbe zugrunde legte. Während der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die vom Oberlandesgericht herangezogene Begründung und Auskunft der Bundesregierung womöglich nicht genügte und nicht genügend statistische Daten lieferte.

Noch hat der BGH aber nicht entschieden, das soll zu einem späteren Zeitpunkt passieren. Wann er sein Urteil verkündet, war am Mittwochnachmittag noch nicht bekannt.

In diesem alten Fall geht es noch um altes Recht. Seit Ende 2020 ist für verschreibungspflichtige Medikamente zwar überall - in Apotheken vor Ort und für Versandapotheken - der gleiche Preis vorgeschrieben, das gilt aber nur für gesetzlich Versicherte. Das am BGH erwartete Urteil dürfte also nicht das letzte Wort im Streit zwischen Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken werden.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Hausärzteverband warnt Koalition vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

In der Debatte um die Höhe des Krankenstandes in Deutschland haben die Hausärzte die Bundesregierung vor einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gewarnt. "Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem höheren Missbrauch bei Krankschreibungen führt", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). "Wer die telefonische Krankschreibung abschafft, der trägt die Verantwortung dafür, dass sich in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen müssen", mahnte der Mediziner.

"Hoch unanständig": DGB-Chefin kritisiert Debatte um Krankmeldungen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat scharfe Kritik an der Debatte um den möglichen Missbrauch telefonischer Krankschreibungen geübt. Es sei "hoch unanständig, in welchem Ausmaß krank gemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt werden, als wären sie Drückeberger und Faulenzer", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin.

Supreme Court lässt Berufung von Bayer gegen Roundup-Krebs-Urteil zu

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufungsklage des deutschen Chemie-Riesen Bayer gegen ein Urteil gegen sein umstrittenes Pflanzenschutzmittel Roundup zugelassen. Wie der Supreme Court in Washington am Freitag mitteilte, will er sich mit der Verurteilung von Bayer zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,25 Millionen Dollar (1,08 Millionen Euro) an einen Mann im Bundesstaat Missouri befassen, der seine Blutkrebserkrankung auf seine Verwendung von Roundup zurückgeführt hatte.

Apotheken-Präsident drängt Risikogruppen zur Grippeimpfung und warnt vor Engpass

Apotheken-Präsident Thomas Preis hat angesichts der bereits angerollten Grippewelle zur Impfung gegen Influenza aufgerufen. Diese Infektionen dürften nicht unterschätzt werden, und es gebe in der aktuellen Grippesaison bereits 225 Todesfälle, sagte er der "Rheinischen Post" vom Freitag. Fast alle Verstorbenen, nämlich 95 Prozent, waren 60 Jahre oder älter, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Textgröße ändern: