English Woman's Journal - Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig

Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig


Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig
Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Die von der saarländischen Landesregierung angeordneten Gastronomieschließungen wegen der Coronapandemie sind einem Gerichtsurteil zufolge im November 2020 für etwa zwei Wochen formell rechtswidrig gewesen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis nach Angaben vom Dienstag in einem Normenkontrollverfahren, das von einem Restaurantbetreiber angestrengt worden war. Demnach fußte die in dieser Zeit geltende Landescoronaverordnung nicht auf einer ausreichenden sogenannten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Textgröße ändern:

Die Ursache lag laut Gericht in der Ausgestaltung des bundesgesetzlichen Regelungen, auf denen die Verordnungen des Landes fußten. Nach Auffassung des Gerichts war Ende Oktober 2020 ein Übergangszeitraum abgelaufen, in dem die Verwaltung aufgrund einer Krisensituation auch ohne entsprechend klare Formulierungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entsprechend tätig werden konnte. Mit einer Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes Mitte November 2020 sei das Problem dann allerdings beseitigt worden.

Konkret bemängelten die Richter einen Verstoß gegen das grundgesetzlich fixierte sogenannte Bestimmtheitsgebot. Demnach müssen Gesetze, die die Verwaltung zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, zugleich die Inhalte, Zwecke und Ausmaße dieser Ermächtigungen hinreichend eindeutig definieren. Für eine Übergangszeit sei "aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" noch ein Rückgriff der Verwaltung auf "Generalklauseln" möglich. Diese gelte zu dem für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt zwischen Ende Oktober und Anfang November 2020 allerdings nicht mehr.

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gesetzgeber auf Bundesebene wegen der "Eingriffstiefe" der Eindämmungsmaßnahmen spätestens mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause in jenem Jahr eine entsprechende Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg bringen müssen. Eine Fassung mit den erforderlichen Klarstellungen hinsichtlich der Rechtsfolgen und einer speziellen "parlamentsgesetzlichen Grundlage" für Gastronomieschließungen sei dann allerdings erst Mitte November 2020 tatsächlich in Kraft getreten.

Eine mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Saarlouis zu. Sie begründeten dies mit der "grundsätzlichen Bedeutung".

R.Wilson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: