English Woman's Journal - RKI: Nur noch vereinzelte Nachweise von Polioviren in Abwasser

RKI: Nur noch vereinzelte Nachweise von Polioviren in Abwasser


RKI: Nur noch vereinzelte Nachweise von Polioviren in Abwasser
RKI: Nur noch vereinzelte Nachweise von Polioviren in Abwasser / Foto: FRED TANNEAU - AFP/Archiv

In Abwasserproben in Deutschland sind nur noch vereinzelt Polioviren nachweisbar. In den vergangenen drei Monaten wurden aus Schluckimpfungen stammende Polioviren nur in zwei Abwasserproben in Düsseldorf und in Hamburg gefunden, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin berichtete. Es wurde weiterhin kein klinischer Fall von Kinderlähmung in Deutschland bekannt.

Textgröße ändern:

Zwar habe sich die Situation damit deutlich entschärft, einzelne Nachweise seien aber weiterhin nicht ausgeschlossen, erklärte die Behörde.

Ende vergangenen Jahres hatte das RKI erstmals über den Nachweis von aus Schluckimpfungen stammenden abgeschwächten Lebendviren in Abwasserproben berichtet. Diese Polioviren wurden in Deutschland an verschiedenen Standorten und teils über mehrere Wochen nachgewiesen, darunter in München, Bonn, Köln, Hamburg und Dresden. Es handelt sich nicht um den Wildtypus des Poliovirus.

In Deutschland wird seit 1998 kein Schluckimpfstoff mit einem abgeschwächten, lebenden Virus mehr verwendet, sondern ein inaktivierter Impfstoff. Daher wird vermutet, dass die im Abwasser entdeckten Polioviren von Menschen stammen, die anderswo eine Schluckimpfung erhielten. Auch durch Reisende wurden bereits mehrfach Impfviren nach Deutschland gebracht und im Abwasser nachgewiesen.

Die abgeschwächten Impfviren können sich dem RKI zufolge in seltenen Fällen so verändern, dass sie wieder Krankheiten auslösen können und bei Menschen, die nicht oder unzureichend geimpft sind, Lähmungen hervorrufen können. Solch ein Fall sei bislang aber nicht bekannt geworden.

Die Abwasseruntersuchungen dienen als Frühwarnsystem, um möglichst frühzeitig Hinweise auf eine mögliche Polioviruszirkulation in der Bevölkerung zu erhalten. Seit Mai 2021 wird im Rahmen eines Forschungsprojekts Abwasser an zehn Standorten in Deutschland auf Polioviren untersucht.

Bei einem Treffen des Polio-Notfallausschusses der Weltgesundheitsorganisation (WHO) waren demnach auch die Abwassernachweise von Polioviren in Deutschland und weiteren Ländern ein Thema. Für Deutschland schätzte die WHO die Situation demnach so ein, dass eine lokale Übertragung weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden könne. Eine Gefahr für eine internationale Verbreitung von Polioviren stelle Deutschland jedoch nicht dar.

Beim Schutz gegen Polio, auch Kinderlähmung genannt, gibt es in Deutschland erhebliche Impflücken bei Kindern. Dem RKI zufolge sind im Alter von zwölf Monaten nur 21 Prozent der Kinder vollständig geimpft. Bis zum Alter von zwei Jahren sind bundesweit nur 77 Prozent durchgängig geimpft. Insbesondere die dritte Impfung wird meist zu spät verabreicht. Ziel ist demnach eine Impfquote von mindestens 95 Prozent mit drei Impfstoffdosen bis zum Ende des ersten Lebensjahres.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: