English Woman's Journal - Lauterbach hält Verlängerung von Infektionsschutzgesetz für unumgänglich

Lauterbach hält Verlängerung von Infektionsschutzgesetz für unumgänglich


Lauterbach hält Verlängerung von Infektionsschutzgesetz für unumgänglich
Lauterbach hält Verlängerung von Infektionsschutzgesetz für unumgänglich / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält mit Blick auf eine drohende neue Corona-Welle im Herbst eine Überarbeitung und Verlängerung des noch bis zum 23. September geltenden Infektionsschutzgesetzes für unumgänglich. Allerdings solle zunächst ein für Ende Juni erwartetes neues Experten-Gutachten abgewartet werden, sagte Lauterbach am Donnerstag im Deutschlandfunk. Zudem drängte er auf eine bessere Daten-Übermittlung durch die Krankenhäuser.

Textgröße ändern:

"Das Infektionsschutzgesetz muss auf jeden Fall wieder geändert werden, es muss auch vor allen Dingen verlängert werden", sagte der Minister. Dabei müsse sich die Politik auf mögliche neue, gefährlichere Virusvarianten einstellen, auch wenn es bislang dafür keine Anzeichen gebe. Die Neufassung solle aber erst nach Vorliegen der Ende Juni erwarteten Evaluation der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen durch unabhängige Sachverständige erfolgen. Dies abzuwarten, fordert auch die FDP.

Lauterbach äußerte sich mit Blick auf die Stellungnahme des Corona-Expertenrats der Bundesregierung vom Mittwoch. Als wahrscheinlichste Variante nannte er eine weitere Ausbreitung der BA.5-Variante des Coronavirus. Diese sei zwar ansteckender, jedoch wohl nicht gefährlicher als die bisher dominierenden Omikron-Varianten des Virus. Gleichwohl könne sie, "wenn wir dies laufen ließen", zu längerfristig dreistelligen Todeszahlen pro Tag führen.

Mit Blick auf den Widerstand der FDP gegen neue Einschränkungen sagte Lauterbach, auch bisher habe es während der Pandemie in Deutschland nie "pauschale Freiheitseinschränkungen" gegeben, nur ganz zu Beginn einen Lockdown, der aber milder gewesen sei als in anderen Ländern. Über Optionen wie eine Wiedereinführung von Maskenpflichten in Innenräumen oder bestimmte Zugangsbeschränkungen im Herbst wolle er aber jetzt nicht spekulieren. Das Ziel sei auf jeden Fall, "mit möglichst wenig Freiheitseinschränkungen der Lage angepasst reagieren zu können".

Unabhängig von der Arbeit an dem neuen Infektionsschutzgesetz werde bereits jetzt an neuen Impf- und Testkonzepten gearbeitet, betonte Lauterbach. Zudem müsse sichergestellt werden, "dass wir die Daten aus den Krankenhäusern viel früher bekommen", möglichst tagesaktuell.

Mit den erwarteten neuen, an die Omikron-Varianten angepassten Corona-Impfstoffen rechnet Lauterbach "frühestens im September". Er verwies aber auf "vielversprechende" Daten dazu, die der Hersteller Moderna vorgestellt hat. Auch mit dem Hersteller Biontech sei die Regierung weiter in Kontakt.

Die Corona-Fallzahlen waren in Deutschland zuletzt wieder angestiegen. Am Donnerstagmorgen wurde die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner vom Robert-Koch-Institut bundesweit mit 276,9 angegeben. Innerhalb von 24 Stunden wurden mehr als 77.000 neue Fälle registriert.

D.W.Robertson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: