English Woman's Journal - Pflegeberufe gehen auf die Psyche und auf den Rücken

Pflegeberufe gehen auf die Psyche und auf den Rücken


Pflegeberufe gehen auf die Psyche und auf den Rücken
Pflegeberufe gehen auf die Psyche und auf den Rücken / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Pflegeberufe gehen vor allem auf die Psyche und auf den Rücken. Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege verzeichnen insgesamt deutlich mehr Fehltage als andere Erwerbstätige, wie eine am Freitag in Hamburg veröffentlichte Sonderauswertung des Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt.

Textgröße ändern:

Während der allgemeine Krankenstand auch im zweiten Coronajahr erneut sank, stieg er in der Altenpflege von 2020 auf 2021 sogar an. 25,8 Tage waren Altenpflegekräfte im vergangenen Jahr im Durchschnitt krankgeschrieben - und damit rund zwölf Tage mehr als Berufstätige insgesamt (13,9 Tage). 2020 lag der Unterschied noch bei zehn Tagen. In der Krankenpflege waren es 2021 im Schnitt 22,3 Fehltage.

Pflegekräfte sind nicht nur häufiger und insgesamt länger krank, Pflege geht auch deutlich stärker als andere Berufe auf den Rücken und die Psyche. Mit jeweils rund 5,8 Fehltagen sind psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden die Hauptursachen für Fehltage in der Altenpflege.

Zum Vergleich: Bei den Beschäftigten insgesamt machte die Psyche im Schnitt 2,8, das Muskel-Skelett-System 2,6 Fehltage aus. Beschäftigte in der Krankenpflege verzeichneten im Schnitt 4,8 Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen und 4,7 durch Muskel-Skelett-Beschwerden. Basis ist die Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der rund 5,5 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen.

R.Wilson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: