English Woman's Journal - Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit weiterem Beitragsanstieg

Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit weiterem Beitragsanstieg


Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit weiterem Beitragsanstieg
Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit weiterem Beitragsanstieg / Foto: LENNART PREISS - AFP/Archiv

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen angesichts wachsender Kosten auch künftig mit einem weiteren Anstieg der Beiträge. Die Politik habe es bislang versäumt, "die Stabilität der Beitragssätze in den Blick zu nehmen", sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, der "Rheinischen Post". Sie wies auch darauf hin, dass das Defizit für 2024 noch höher ausfallen dürfte als bisher erwartet.

Textgröße ändern:

Mit Blick auf die Beitragsentwicklung sagte Pfeiffer, schon jetzt sei klar, "dass es 2026 weitere Erhöhungen geben muss". Ein Grund dafür sei der geplante Krankenhaus-Transformationsfonds zur Finanzierung neuer Krankenhausstrukturen. "Obwohl der Umbau der Krankenhausstrukturen eine staatliche Aufgabe ist, sollen die gesetzlichen Krankenkassen dafür ab 2026 pro Jahr 2,5 Milliarden Euro zahlen", kritisierte die Chefin des GKV-Spitzenverbands. "Allein dafür wird es neue Beitragserhöhungen geben müssen." Die GKV halte diese Regelung allerdings für verfassungswidrig und prüfe die Möglichkeiten einer Verfassungsklage dagegen.

Den Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik warf Pfeiffer vor, sie seien "zwar gut darin, über neue Gesetze die Ausgaben zu steigern", versäumten es aber, sich um deren Finanzierung zu kümmern. "Bei mehr als der Hälfte der Krankenkassen liegen die Rücklagen unterhalb der gesetzlichen Mindesthöhe. In der Folge müssen die Krankenkassen, deren Reserven aufgrund der sehr schwierigen Finanzsituation unter die gesetzliche Mindestreserve gesunken sind, diese im kommenden Jahr wieder auffüllen, was eine zusätzliche Erhöhung ihres Zusatzbeitragssatzes erforderlich macht", warnte die GKV-Chefin.

"Allein für dieses Jahr erwarten wir trotz der bereits Anfang 2024 und im Laufe des Jahres erfolgten weiteren Beitragssatzerhöhungen ein Defizit von rund 5,5 Milliarden Euro", sagte Pfeiffer weiter mit Blick auf 2024. Die Ausgaben für Krankenhäuser und Medikamente stiegen praktisch ungebremst, ohne dass die Versorgung der Menschen deswegen besser werde. Bislang war für das zurückliegende Jahr von einem Defizit von vier bis 4,5 Milliarden Euro ausgegangen worden.

Pfeiffer wies darauf hin, dass bereits auf Grundlage der bisherigen Prognosen der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025 "um mindestens 1,0 Beitragssatzpunkte ansteigen" werde. Hinzu komme der Anstieg des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. "Anders ausgedrückt: Zum neuen Jahr gibt es über ein Prozent weniger Netto vom Brutto und die Politik nimmt das einfach so hin, anstatt entschlossen gegenzusteuern", kritisierte die Verbandsvorsitzende.

Der Krankenkassenbeitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und den individuellen Zusatzbeiträgen der Kassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag betrug rechnerisch 2024 1,7 Prozent, er steigt 2025 auf 2,5 Prozent. Der GKV-Spitzenverband geht aber davon aus, dass dies nicht ausreicht. Gezahlt werden die Beiträge bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: