English Woman's Journal - Arbeitsgericht bestätigt Kündigung wegen gefälschten Genesenennachweises

Arbeitsgericht bestätigt Kündigung wegen gefälschten Genesenennachweises


Arbeitsgericht bestätigt Kündigung wegen gefälschten Genesenennachweises
Arbeitsgericht bestätigt Kündigung wegen gefälschten Genesenennachweises / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Justizbeamten bestätigt, der seinem Arbeitgeber einen gefälschten Genesenennachweis vorgelegt hatte. Bei der Vorlage eines gefälschten Nachweises handele es sich um "eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflichten", erklärte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Für den Beamten sei "ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde". (Az. 58 Ca 12302/21)

Textgröße ändern:

Wie das Gericht erklärte, hatte der Justizbeamte einen Genesenennachweis vorgelegt, obwohl bei ihm keine Corona-Erkrankung festgestellt worden war. Nachdem sein Arbeitgeber die Fälschung festgestellt hatte, sprach dieser dem Mann die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht entschied nun, dass diese Kündigung gerechtfertigt gewesen sei. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht komme der Nachweispflicht "eine erhebliche Bedeutung zu", hieß es zur Begründung. Gegen das Urteil kann beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: