English Woman's Journal - Defizit gesetzlicher Krankenkassen betrug bis Ende September 3,7 Milliarden Euro

Defizit gesetzlicher Krankenkassen betrug bis Ende September 3,7 Milliarden Euro


Defizit gesetzlicher Krankenkassen betrug bis Ende September 3,7 Milliarden Euro
Defizit gesetzlicher Krankenkassen betrug bis Ende September 3,7 Milliarden Euro / Foto: JOHN MACDOUGALL - POOL/AFP/Archiv

Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betrug in den ersten neun Monaten des Jahres zusammen 3,7 Milliarden Euro. Das geht aus dem Bericht über die GKV-Finanzentwicklung für die ersten drei Quartale 2024 hervor, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) führte das Defizit auf einen "inflationsbedingt hohen Anstieg der Ausgaben für Personal und medizinische Leistungen" zurück.

Textgröße ändern:

Die Finanzreserven der 95 gesetzlichen Krankenkassen betrugen dem Bericht zufolge zum Ende des dritten Quartals noch rund 4,7 Milliarden Euro. Dies entspreche 0,17 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben wurde damit unterschritten. Die vorläufigen Finanzergebnisse der Kassen für das Gesamtjahr sollen Ende Februar bekanntgegeben werden.

Das Problem sei, "dass es in den letzten zehn Jahren versäumt wurde, die ineffizienten Strukturen des deutschen Gesundheitswesens zu modernisieren und für die Zukunft fit zu machen", erklärte Lauterbach dazu weiter. Das mache sich zum Beispiel in sehr hohen Ausgabenzuwächsen im Krankenhausbereich bemerkbar, der für ein Drittel der Gesamtausgaben verantwortlich sei. "Auch die mangelhafte Prävention unseres Systems kostet sehr viel Geld", fügte Lauterbach hinzu.

Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen den Angaben zufolge 2024 bis Ende September um 7,8 Prozent. Dies entspricht dem prozentualen Anstieg im Krankenhausbereich, was dort zu Mehrkosten von 5,4 Milliarden Euro führte.

Bei den Pflegepersonalkosten gab es einen Zuwachs um 12,8 Prozent oder 1,9 Milliarden Euro. Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 9,9 Prozent oder 3,7 Milliarden Euro. Bei ambulant-ärztlichen Behandlungen wurde ein Anstieg um 6,4 Prozent oder 2,2 Milliarden Euro verzeichnet.

Die Beitragseinnahmen stiegen im gleichen Zeitraum um 5,6 Prozent. Mit Blick auf die Finanzlage der Kassen hatte des Gesundheitsministerium bereits Anfang November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Kassen auf 2,5 Prozent angehoben. Dies sind 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Tatsächlich lag der durchschnittlich von den Kassen erhobene Zusatzbeitragssatz im November allerdings bereits bei 1,83 Prozent, da viele Kassen während der vergangenen Monate die Beiträge erhöht hatten.

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, finanziert jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

A.Wallace--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: