English Woman's Journal - Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt

Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt


Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt
Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt / Foto: JOEL SAGET - AFP/Archiv

Rund sechs Prozent der Neugeborenen in Deutschland sind im vergangenen Jahr einer Auswertung zufolge zu früh auf die Welt gekommen. Der Wert blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6,2 Prozent, wie die Techniker Krankenkasse (TK) am Freitag in Hamburg mitteilte. Während der Coronapandemie 2020 und 2021 war der Anteil der Frühchen mit 6,1 Prozent auf den niedrigsten Wert seit 2017 gesunken.

Textgröße ändern:

Damals hatte er bei 6,8 Prozent gelegen. Der Anteil aller frühgeborenen Kinder unter den TK-Versicherten wird seit 2017 erhoben. Insgesamt zählte die TK 2023 mehr als 6300 Frühchen. Zu den Frühgeborenen zählen Kinder, die vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen.

"Erfreulich ist, dass sich die Frühgeburtenrate offenbar auf niedrigem Niveau stabilisiert", erklärte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Frühchen hätten häufig deutlich mehr gesundheitliche Probleme als später geborene Babys. Eltern von Frühchen seien ebenfalls häufig stark belastet.

Die zu früh geborenen Babys müssen nach der Geburt oft Wochen oder Monate im Krankenhaus versorgt werden. Der hohe Betreuungsaufwand zehre an den Kräften der Eltern, manchmal auch noch Jahre später. Dies könne zu Depressions- und Angstsymptomen führen. Ebenfalls möglich seien eine eingeschränkte soziale Teilhabe oder Schwierigkeiten im Berufsleben.

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: