English Woman's Journal - Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne

Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne


Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne
Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein Mädchen aus Neuss in Nordrhein-Westfalen hat einem Urteil zufolge auch nach einer insgesamt 28 Tage langen Corona-Quarantäne keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine Klage seiner Eltern gegen die Stadt Neuss wies das Landgericht Düsseldorf damit zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Stadt habe das damals fünf Jahre alte Kindergartenkind "als notwendige Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung" unter Quarantäne stellen dürfen.

Textgröße ändern:

Zwischen März und Mai 2021 hatte die Stadt Neuss dreimal für jeweils acht bis zehn Tage eine häusliche Quarantäne für das Mädchen angeordnet, nachdem ein anderes Kind aus der Kita positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Die Familie sei damals nicht gegen die Verordnungen vorgegangen.

Schließlich zogen die Eltern des Kinds doch gegen die Stadt Neuss vor Gericht, weil diese die Quarantäneverfügung nicht rechtzeitig aufgehoben habe. In der Folge habe das Kind soziale Einschränkungen und psychische Belastungen erlitten. Mangels Zugang zur Natur habe es keine Möglichkeit gehabt, Vitamin D durch Sonnenstrahlen zu bilden. Auch die Familie sei durch die lange Quarantäne belastet worden. Aus diesem Grund forderten die Eltern mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht befand, dass das fünfjährige Kind ansteckungsverdächtig gewesen sei, nachdem ein anderes Kind in seiner Gruppe einen positiven PCR-Test hatte. Im Kindergarten müsse davon ausgegangen werden, dass Kinder aus derselben Gruppe "sich auch über eine Dauer von mehr als zehn Minuten in einem Abstand von weniger als eineinhalb Metern befinden" und somit enge Kontaktpersonen seien. Die Quarantänedauer sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Krankenkassenverbände: Angebot qualitätsgeprüfter Präventionskurse wächst

Das Angebot qualitätsgeprüfter Präventionskurse der Krankenkassen ist gewachsen. 2025 wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention rund 4500 mehr Kursangebote zertifiziert als im Vorjahr, wie die Verbände der Krankenkassen am Mittwoch mitteilten. Insgesamt wurden in dem Jahr 45.000 Präventionsangebote und rund 6000 neue Kursleitungen zertifiziert.

Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten

Einer Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge kann ein Drittel der Beschäftigten nicht von der Arbeit abschalten. 42 Prozent fühlen sich oft abgearbeitet und verbraucht, wie die TK in ihrem am Mittwoch in Hamburg veröffentlichten sogenannten Stressreport mitteilte. Rund ein Viertel schafft es auch im Urlaub nicht, richtig abzuschalten. Bei 29 Prozent leide das Sozialleben - Familie und Freunde kämen zu kurz.

Hausärzteverband warnt Koalition vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

In der Debatte um die Höhe des Krankenstandes in Deutschland haben die Hausärzte die Bundesregierung vor einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gewarnt. "Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem höheren Missbrauch bei Krankschreibungen führt", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). "Wer die telefonische Krankschreibung abschafft, der trägt die Verantwortung dafür, dass sich in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen müssen", mahnte der Mediziner.

"Hoch unanständig": DGB-Chefin kritisiert Debatte um Krankmeldungen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat scharfe Kritik an der Debatte um den möglichen Missbrauch telefonischer Krankschreibungen geübt. Es sei "hoch unanständig, in welchem Ausmaß krank gemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt werden, als wären sie Drückeberger und Faulenzer", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin.

Textgröße ändern: