English Woman's Journal - Niedrige Impfquote: KKH rät zu Schutzimpfung gegen Grippe und RSV

Niedrige Impfquote: KKH rät zu Schutzimpfung gegen Grippe und RSV


Niedrige Impfquote: KKH rät zu Schutzimpfung gegen Grippe und RSV
Niedrige Impfquote: KKH rät zu Schutzimpfung gegen Grippe und RSV / Foto: FRANCK FIFE - AFP/Archiv

Angesichts der niedrigen Impfquote beim Grippeschutz hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) zur Schutzimpfung aufgerufen. In der Saison 2023/2024 lag die Impfquote beim Schutz gegen Influenza unter den Versicherten der Kasse nur bei 16,7 Prozent, wie die KKH am Donnerstag in Hannover mitteilte. In den Coronajahren hatten sich deutlich mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen.

Textgröße ändern:

Auch wenn die Grippefälle in der vergangenen Saison rückläufig waren, sei eine Impfung sinnvoll, um geschützt durch das bevorstehende Winterhalbjahr zu kommen. "Niemand kann die Entwicklung für die nächsten Monate vorhersehen, denn die Virenstämme verändern sich ständig", erklärte KKH-Expertin Vijitha Sanjivkumar. Deshalb sei es ratsam, den Impfschutz aufzufrischen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Grippeschutzimpfung in erster Linie älteren Menschen über 60 Jahre, chronisch Kranken mit Grundleiden wie Diabetes, Asthma oder Herzkreislauferkrankungen, medizinischem Personal und Pflegekräften sowie Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Impfung sollte bis Mitte Dezember erfolgen. Sie kann später nachgeholt werden, dann aber steigt das Risiko, sich zu infizieren, bevor der Impfschutz aufgebaut ist.

Erstmals ist in diesem Jahr auch eine kombinierte Impfung für ältere Menschen mit einem Schutz gegen die sogenannten RSV-Viren auf Kassenkosten möglich. Diese wird für über 75-Jährige sowie für Menschen ab 60 Jahren mit besonderen Risikofaktoren empfohlen. Auch Babys können ab dieser Saison erstmalig eine solche Immunisierung erhalten.

Infektionen der oberen Atemwege sind laut Daten der KKH nach Frühgeburten der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt von Kleinkindern. RSV-Viren können bei Babys demnach schwere Verläufe verursachen.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: