English Woman's Journal - Bundesländer sollen erneut über Impfpflicht ab 60 Jahren beraten

Bundesländer sollen erneut über Impfpflicht ab 60 Jahren beraten


Bundesländer sollen erneut über Impfpflicht ab 60 Jahren beraten
Bundesländer sollen erneut über Impfpflicht ab 60 Jahren beraten / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Mit Blick auf eine mögliche neue Coronawelle ab dem Herbst soll die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni erneut über eine Impfpflicht ab 60 Jahren beraten. Baden-Württemberg und Hessen stellten dazu bei einer gemeinsamen Videoschalte der Gesundheitsminister am Montag einen entsprechenden Antrag, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Beim nächsten Treffen am 22. und 23. Juni in Magedeburg soll das Thema demnach erneut auf der Tagesordnung stehen. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha und sein hessischer Kollege Kai Klose (beide Grüne) sprechen sich in dem Antrag für die Impfpflicht aus. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) schloss sich am Montag Lucha und Klose an.

"Angesichts einer sehr wahrscheinlichen Infektionswelle im Herbst hält es die GMK weiterhin für erforderlich, eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie damit einhergehende mögliche Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung durch die Einführung einer unmittelbar geltenden Impfpflicht ab 60 Jahren zu verhindern", heißt es im Antrag. Darin wird appelliert, ein Gesetz für eine allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren zu beschließen.

"Es ist wichtig, dass wir die Debatte zu diesem Thema nicht aufgeben", erklärte Lucha. Er habe die Hoffnung, dass bei der Impfpflicht ab 60 Jahren das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Klose ergänzte, dass die Impfpflicht für besonders gefährdete Gruppen "ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik" sei. Holetschek forderte, für neue Infektionswellen im Herbst gewappnet zu sein.

Am Montag hatten die Minister in einer Videoschalte Maßnahmen für den Herbst beschlossen. Dazu gehören laut Beschluss die Möglichkeit zur Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen, die für 2G- oder 3G-Regelungen nötige Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen sowie die Verpflichtung zur Erstellung von Infektionsschutzkonzepten.

Im April war ein von vielen Politikern der Ampelkoalition unterstützter Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ab 60 Jahren im Bundestag gescheitert. Ein Unionsantrag, wonach Vorbereitungen für eine mögliche spätere Impfpflicht getroffen werden sollten, blieb ebenfalls erfolglos. Die Entscheidungen wurden von Ärzten kritisiert. Zwei weitere Vorschläge, die sich beide grundsätzlich gegen eine Impfpflicht wandten, lehnte der Bundestag ebenfalls mehrheitlich ab.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: