English Woman's Journal - BA-Chef hält Kurzarbeit bei langen und tiefen Krisen für ungeeignet

BA-Chef hält Kurzarbeit bei langen und tiefen Krisen für ungeeignet


BA-Chef hält Kurzarbeit bei langen und tiefen Krisen für ungeeignet
BA-Chef hält Kurzarbeit bei langen und tiefen Krisen für ungeeignet / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hält das Instrument der Kurzarbeit bei langanhaltenden nationalen Krisen für ungeeignet. "Kurzarbeit für konjunkturelle, temporäre Ausfälle hat sich bewährt und muss erhalten bleiben", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" vom Dienstag. Jedoch sei Kurzarbeit "kein massentaugliches Verfahren". Es müsse daher eine "alternative Regelung für lang andauernde Krisen" entwickelt werden.

Textgröße ändern:

Das aktuelle Instrument der Kurzarbeit sei für tief greifende, lange Krisen für ganze Belegschaften in nahezu allen Branchen nicht geeignet, sagte Scheele weiter. Nach seinen Angaben sitzt die Bundesagentur auf 1,1 Millionen unbearbeiteten Kurzarbeits-Abrechnungen, die frühestens in anderthalb Jahren abgearbeitet seien.

Vor der Corona-Pandemie hatte die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland im Februar 2020 bei 134.000 gelegen. Im März 2020 war sie auf 2,6 Millionen gesprungen und im April 2020 hatte sie den Rekordwert von sechs Millionen erreicht.

Nötig sei eine Regelung, bei der BA und Firmen "nicht jeweils einzeln für jeden Beschäftigten abrechnen müssen", denn das sei ein großer bürokratischer Aufwand. Das digitale Verfahren zur Abrechnung wendeten zudem nur drei bis vier Prozent der Arbeitgeber an. Grund dafür sei, dass die entsprechende Personal-Anwendungssoftware noch nicht zertifiziert sei, sagte Scheele der "Augsburger Allgemeinen".

E.Brwon--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: