English Woman's Journal - Geldstrafe für Weitergabe gefälschter Corona-Impfpässe in Hessen

Geldstrafe für Weitergabe gefälschter Corona-Impfpässe in Hessen


Geldstrafe für Weitergabe gefälschter Corona-Impfpässe in Hessen
Geldstrafe für Weitergabe gefälschter Corona-Impfpässe in Hessen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Das Amtsgericht im hessischen Eschwege hat einen 39-Jährigen wegen der Weitergabe gefälschter Corona-Impfpässe zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll 2700 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Verurteilt wurde er wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung in zwölf Fällen.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige im Oktober 2021 einen mittlerweile gestorbenen Mann damit beauftragt hatte, einen gefälschten Impfpass herzustellen. Dieser enthielt falsche Einträge zu zwei angeblichen Corona-Schutzimpfungen sowie gefälschte Praxistempel und Unterschriften.

Zudem bestellte der 39-Jährige zwischen November 2021 und Januar 2022 bei dem mittlerweile Verstorbenen insgesamt zwölf weitere gefälschte Impfpässe und vermittelte sie weiter. Auch diese Dokumente enthielten falsche Angaben.

Ch.Anderson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: