English Woman's Journal - KKH: Krankschreibungen in erster Jahreshälfte weiter auf Höchststand

KKH: Krankschreibungen in erster Jahreshälfte weiter auf Höchststand


KKH: Krankschreibungen in erster Jahreshälfte weiter auf Höchststand
KKH: Krankschreibungen in erster Jahreshälfte weiter auf Höchststand / Foto: STEFANIE LOOS - AFP/Archiv

Die Krankschreibungen im Job haben sich in der ersten Jahreshälfte nach einer Auswertung der Krankenkasse KKH weiterhin auf einem Höchststand befunden. Wie die Kaufmännische Krankenkasse in Hannover am Dienstag mitteilte, kamen in den ersten sechs Monaten bundesweit 210 Krankheitsfälle auf hundert erwerbstätige Mitglieder. Im Schnitt war jedes Mitglied demnach zweimal krankgeschrieben. Bereits im Vorjahreszeitraum waren die Krankschreibungen mit 204 Fällen verhältnismäßig hoch gewesen.

Textgröße ändern:

Im ersten Halbjahr 2019 hatte die Zahl der Arbeitsausfälle mit 122 pro hundert Mitgliedern demnach noch deutlich niedriger gelegen. Mit Blick auf 2024 bedeutet das einen Anstieg von rund 72 Prozent.

Grund für den deutlichen Anstieg sei vor allem die anhaltend hohe Zahl von Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen oder grippalen Infekten. Diese lag im ersten Halbjahr 2024 bei 70 Fällen je hundert Versicherte. Im Vorjahrszeitraum waren es 69 Fälle und vor fünf Jahren nur 34 Fälle gewesen. Atemwegsinfekte machten von Januar bis Ende Juni rund ein Drittel aller Krankheitsfälle aus - nämlich 34 Prozent.

Der Krankenstand der KKH-Versicherten blieb im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konstant hoch. An jedem Tag des vergangenen Halbjahres waren demnach sechseinhalb Prozent der Beschäftigten krankgeschrieben. Vor fünf Jahren waren es nur fünf Prozent der Erwerbstätigen gewesen.

Im Bundesländervergleich ist der Krankenstand in Sachsen-Anhalt mit 8,1 Prozent am höchsten. Den niedrigsten Krankenstand wies Baden-Württemberg mit 5,4 Prozent auf. Am stärksten betroffen seien Arbeitnehmer in der Alten- und Krankenpflege. Bei ihnen sei die Situation mit Krankenständen von 10,9 beziehungsweise neuneinhalb Prozent nach wie vor besonders kritisch.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: