English Woman's Journal - Aufklärung von Coronamasken-Bestellung: Lauterbach beruft Sonderbeauftragte

Aufklärung von Coronamasken-Bestellung: Lauterbach beruft Sonderbeauftragte


Aufklärung von Coronamasken-Bestellung: Lauterbach beruft Sonderbeauftragte
Aufklärung von Coronamasken-Bestellung: Lauterbach beruft Sonderbeauftragte / Foto: LENNART PREISS - AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Sonderbeauftragte ernannt, um die umstrittene Bestellung von mehreren Milliarden Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie aufzuklären. Er habe die ehemalige Staatssekretärin im Justiz- und Verteidigungsministerium, Margaretha Sudhof (SPD), zur Aufklärungsbeauftragten für die Maskenvorgänge berufen, sagte Lauterbach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) nach Angaben vom Freitag. Diese solle "die Versäumnisse aus der letzten Legislatur grundlegend aufarbeiten und transparent machen".

Textgröße ändern:

Der Minister betonte: "Sie mistet jetzt aus, dabei geht sie in jeden Winkel." Innerhalb weniger Monate werde ihm die Juristin einen Bericht vorlegen, der auch personelle Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Lauterbach sieht dabei offenbar große Versäumnisse während der Amtszeit seines Vorgängers Jens Spahn (CDU). "Wenn Fehler gemacht wurden, dann muss das auf den Tisch, und das scheint klar der Fall gewesen zu sein", sagte der SPD-Politiker der Zeitung.

So sei die Dokumentation zur Maskenbeschaffung "hochproblematisch". Auch müsse geklärt werde, warum noch nach dem Beschaffungsstopp im sogenannten Open-House-Verfahren aufgrund zu hoher Lieferzusagen trotzdem weitere Direktverträge abgeschlossen wurden. Den hohen Einkaufspreis von 4,50 Euro je Maske habe nach jetziger Erkenntnis Spahn festgelegt. Lauterbach kündigte an, diesen Verdacht gegen Spahn aufzuklären: "Dazu werden die Akten jetzt ebenfalls gesichert, archiviert und ausgewertet."

Einen Vergleich mit klagenden Maskenlieferanten, die dem Ministerium vorwerfen, nicht gezahlt und die Verträge gebrochen zu haben, lehnt Lauterbach ab. Nach einem kritischen Bericht des Bundesrechnungshofs und der Niederlage vor dem Oberlandesgericht Köln prüfe das Ministerium jetzt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, kündigte der SPD-Politiker in der FAZ an.

Es gehe darum, einen möglichen Schaden von 2,3 Milliarden Euro abzuwenden: "Ich bin derjenige, der versucht, den Schlamassel aufzuklären und gleichzeitig den Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten."

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: