English Woman's Journal - Klage wegen angeblichen Impfschadens in Magdeburg abgewiesen

Klage wegen angeblichen Impfschadens in Magdeburg abgewiesen


Klage wegen angeblichen Impfschadens in Magdeburg abgewiesen
Klage wegen angeblichen Impfschadens in Magdeburg abgewiesen / Foto: Pascal POCHARD-CASABIANCA - AFP/Archiv

Das Landgericht Magdeburg hat am Donnerstag die Klage eines 59-Jährigen wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Der Mann habe nicht nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und seinen gesundheitlichen Problemen gebe, sagte eine Gerichtssprecherin in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt. Der Kläger hatte sich im April und Juni 2021 gegen das Coronavirus impfen lassen.

Textgröße ändern:

Im November 2021 erlitt er nach eigenen Angaben einen Herzinfarkt. Er forderte ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro und die Erstattung möglicher zukünftiger Schäden. Das Gericht begründete die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass der Kläger schon Vorerkrankungen gehabt habe. Außerdem habe zwischen Impfung und Infarkt ein recht langer Zeitraum gelegen.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: