English Woman's Journal - Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung

Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung


Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung
Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Während einer Corona-Quarantäne bestand auch ohne gleichzeitige Krankschreibung Anspruch auf Lohnfortzahlung - unabhängig vom Impfstatuts des Arbeitnehmers. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Auf die Frage, ob "Impfverweigerer" eine gewisse Mitschuld an ihrer Erkrankung tragen, kommt es danach in der Regel nicht an. (Az.: 5 AZR 234/23)

Textgröße ändern:

Der Kläger ist Produktionsmitarbeiter bei einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen in Westfalen. Er hatte sich keiner Corona-Schutzimpfung unterzogen und wurde am 26. Dezember 2021 positiv auf das Virus getestet. Für fünf Tage war er krankgeschrieben, danach musste er bis zum 12. Januar in Quarantäne bleiben, weshalb sein Arzt eine weitere Krankschreibung nicht für erforderlich hielt.

Der Arbeitgeber zahlte für die Krankschreibungszeit Lohnfortzahlung, für die anschließende Quarantäne aber nicht mehr. Es habe keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorgelegen, argumentierte er. Wegen seiner Impfverweigerung treffe den Kläger zudem ein eigenes Verschulden.

Wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm gab nun auch das BAG der Klage des Arbeitnehmers statt. Danach muss der Arbeitgeber den abgezogenen Lohn in Höhe von rund 1000 Euro nun nachzahlen.

Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, dass der Kläger durchgehend wegen seiner Corona-Infektion an der Arbeit gehindert war. "Die SARS-CoV-2-Infektion stellt einen regelwidrigen Körperzustand und damit eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat."

Dabei komme es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer noch während der gesamten Quarantänezeit an Krankheitssymptomen litt. Denn die Quarantäne sei wegen der Infektion angeordnet worden und der Kläger damit wegen einer Erkrankung an der Arbeitsleistung gehindert gewesen. Dies könne er nicht nur mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern auch mit der Quarantäneverfügung des Gesundheitsamts nachweisen.

Dass der Kläger sich nicht hatte impfen lassen, führt laut BAG zu keinem anderen Ergebnis. Auch wenn man unterstelle, dass ein "verständiger Mensch" sich hätte impfen lassen, ließen die Zahlen des Robert Koch-Instituts nicht mit ausreichender Sicherheit den Schluss zu, dass sich dadurch die Infektion hätte verhindern lassen.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Textgröße ändern: