English Woman's Journal - Vorstoß im Bundestag für Impfpflicht ab 18 Jahren vorerst vom Tisch

Vorstoß im Bundestag für Impfpflicht ab 18 Jahren vorerst vom Tisch


Vorstoß im Bundestag für Impfpflicht ab 18 Jahren vorerst vom Tisch
Vorstoß im Bundestag für Impfpflicht ab 18 Jahren vorerst vom Tisch

In Deutschland wird es zumindest vorerst keine Pflicht zur Corona-Impfung für alle Erwachsenen geben. Die parlamentarischen Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren legten das Vorhaben am Montag mangels Erfolgsaussichten auf Eis, wie die Initiatoren des Bundestags-Antrags bekannt gaben. Eine Impfpflicht solle es stattdessen nun für Menschen ab 50 Jahren geben, erläuterte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen.

Textgröße ändern:

Alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 49 Jahren sollen sich der neuen Vorlage zufolge aber einer verpflichtenden Impfberatung unterziehen. Auch halten sich die Antragstellerinnen und Antragsteller ausdrücklich die Möglichkeit offen, die Impfpflicht bei Bedarf später doch auf alle Erwachsenen auszuweiten. Zudem vorgesehen ist die Vorbereitung eines Impfregisters, wie es besonders die Union fordert.

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt räumte ein, dass Bemühungen um einen Kompromiss zwischen den Befürworterinnen und Befürwortern der Impfpflicht ab 18 einerseits und der Union, die nur einen Vorratsbeschluss für eine mögliche spätere Impfpflicht fassen will, sowie einer dritten Gruppe die eine Impfpflicht ab 50 vorbereiten will, gescheitert seien.

Bleibe es dabei, solle nun der neue Antrag statt des Antrags für eine allgemeine Impfpflicht am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden, sagte Schmidt. Eine Mehrheit dafür ist allerdings weiterhin ungewiss.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: