English Woman's Journal - Lob aus Bayern für Lauterbachs Pflegekompetenzgesetz vor Bund-Länder-Gespräch

Lob aus Bayern für Lauterbachs Pflegekompetenzgesetz vor Bund-Länder-Gespräch


Lob aus Bayern für Lauterbachs Pflegekompetenzgesetz vor Bund-Länder-Gespräch
Lob aus Bayern für Lauterbachs Pflegekompetenzgesetz vor Bund-Länder-Gespräch / Foto: Cole Burston - AFP/Archiv

Vor dem Bund-Länder-Gespräch zum geplanten Pflegekompetenzgesetz hat die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßt. Dessen Eckpunktepapier liege "auf der von Bayern vertretenen Linie der Professionalisierung des Pflegeberufs", erklärte Gerlach am Mittwoch. In einer Videoschalte wollte Lauterbach am Nachmittag mit seinen Kolleginnen und -kollegen aus den Ländern über seine Eckpunkte zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sprechen.

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Das Papier zeige auf, welche Maßnahmen zeitnah durch den Bund ergriffen werden sollen, um die Kompetenzen von Pflegefachkräften effizienter zu nutzen und zu erweitern, so Gerlach. Die Ministerin begrüßte dies als "wichtigen Schritt nach vorne für den Pflegeberuf". Sie betonte: "Viele dieser Maßnahmen hat Bayern immer wieder vorgeschlagen."

Lauterbach hatte das Eckpunktepapier im Dezember vorgestellt. Mit dem Pflegekompetenzgesetz will er gut ausgebildeten Pflegekräften mehr medizinische Kompetenzen geben und damit ihren Beruf attraktiver machen. Sie könnten demnach in Zukunft über den Einsatz bestimmter Verbandstoffe, Salben oder Katheter selbst entscheiden. Auch Hilfsmittel und Medikamente sollen bestimmte Pflegekräfte verschreiben dürfen. Geplant ist zudem die Etablierung entsprechender Pflegestudiengänge auf Master-Niveau.

Gerlach befürwortet die breitere Akademisierung als "wichtige Weichenstellung für angehende Pflegefachkräfte". Dies werde sich langfristig auch auf die Bezahlung positiv auswirken. Für die CSU-Politikerin lässt das Eckpunktepapier Lauterbachs aber auch "noch viele Fragen offen". Sie sieht demnach unter anderem Haftungsfragen bei der Heilkundeübertragung, also der Übertragung ärztlicher Leistungen an Pflegekräfte.

M.Campbel--EWJ

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