English Woman's Journal - Telefonische Krankschreibung wieder möglich - aber nur für fünf Tage

Telefonische Krankschreibung wieder möglich - aber nur für fünf Tage


Telefonische Krankschreibung wieder möglich - aber nur für fünf Tage
Telefonische Krankschreibung wieder möglich - aber nur für fünf Tage / Foto: OZAN KOSE - AFP/Archiv

Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich - und kann nun dauerhaft genutzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Regelung. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich - und nicht für bis zu sieben Tage.

Textgröße ändern:

Die Regelung gelte ab Donnerstag, teilte der Bundesausschuss mit. Demnach sind Voraussetzungen, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.

Gegen die Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus (GKV). Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, dass einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.

Ärzte-Vertreter plädierten dagegen für eine einheitliche Regelung bei Tele-Krankschreibungen. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.

Dass die telefonische Krankschreibung kommen würde, war schon vor der Ausschusssitzung klar. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte dies schon vor der Sitzung. "Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte", sagte er dem "Handelsblatt". "Das Verfahren hat sich in der Pandemie bewährt und ist dann leider ausgelaufen."

Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Lauterbach, welches Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich macht.

Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatte die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. "Gerade in der Erkältungssaison hilft sie dabei, Ansteckungen zu vermeiden und Arztpraxen zu entlasten", bekräftigte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, in der "Rheinischen Post". "Wir haben in der Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass Patienten und Ärzte sehr verantwortungsbewusst mit dieser Möglichkeit umgegangen sind." Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass sich das jetzt ändern würde.

Der Gemeinsame Ausschuss ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen. Neben dem GKV-Spitzenverband sind in ihm die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten.

P.Smid--EWJ

Empfohlen

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag dem von der Regierung auf den Weg gebrachten Sparpaket für die Krankenkassen grünes Licht gegeben. Das Parlament stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Nun soll noch am Freitag abschließend im Bundesrat darüber abgestimmt werden.

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Textgröße ändern: