English Woman's Journal - Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz

Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz


Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz
Forderungen nach Korrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz

Nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschuttgesetzes gibt es weiter massive Kritik an der Neuregelung. Der Deutsche Städtetag erwartet eine rasche Korrektur der gerade beschlossenen Neuregelung, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht. Am Sonntag traten unterdessen die ersten Lockerungen in Kraft: in den Zügen der Deutschen entfällt nunmehr die 3G-Regel. Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern laufen aber erst in rund zwei Wochen aus.

Textgröße ändern:

Das neue Infektionsschutzgesetz "beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Kommunen", sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Funke-Zeitungen vom Samstag. Es sei "ziemlich wahrscheinlich, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss". Es sei zwar richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache. "Aber die nächste Virusvariante Deltakron ist bereits in Deutschland und wir wissen nicht, ob sie gefährlicher ist", warnte der Oberbürgermeister von Münster.

Lewe legte den Ländern nahe, rechtzeitig vor Ende der Übergangsfrist am 2. April über Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel zu entscheiden. Solche Maßnahmen sind nach dem neuen Gesetz nur noch in Hotspots möglich.

Die Bundesländer halten das neue Gesetz aber gerade wegen der Hotspotregelung für wenig praktikabel. Die FDP schicke die Bundesländer in die Handlungsunfähigkeit, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der "Bild am Sonntag" mit Blick auf den Widerstand der Liberalen gegen strengere Regeln. "Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft."

Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, das die meisten der bisherigen Corona-Maßnahmen nur noch übergangsweise bis Anfang April erlaubt.

Zum Homeoffice sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe, zwar hielten viele Unternehmen über den 20. März hinaus auf der Basis von Betriebsvereinbarungen daran fest. Allerdings gebe es auch Unternehmen, die Homeoffice partout nicht wollten. "Deshalb brauchen wir die Verpflichtung." Er plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. "Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird."

Ein Sprecher der Deutschen Bahn sagte auf Anfrage, in den Zügen des Fern- und Nahverkehrs gelte zwar weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Züge der DB könnten aber wieder ohne 3G-Nachweis genutzt werden. In der Bordgastronomie bleib die 3G-Regel bundesweit bestehen.

Mit dem am Sonntag in Kraft getretenen Gesetz sind die bisherigen Corona-Regeln ausgelaufen. An ihre Stelle tritt ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für Hotspots anordnen. Übergangsweise können sie aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen, was vielfach auch geschieht.

Die FDP verteidigte ihr Nein zu strengeren Regeln. "Zwar ist die Zahl der Neuinfektionen hoch, aber es droht glücklicherweise keine Überlastung des Gesundheitssystems", erklärte Fraktionschef Christian Dürr. "Damit entfällt die Grundlage für staatliche Freiheitsbeschränkungen." FDP-Chef Cristian Lindner sagte der "Augsburger Allgemeinen" vom Samstag, Deutschland gehe damit "jetzt einen Schritt Richtung Normalität". Das Gesetz finde "die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz".

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: