English Woman's Journal - Verfassungsbeschwerde von Hotelkette wegen Corona-Maßnahmen scheitert in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde von Hotelkette wegen Corona-Maßnahmen scheitert in Karlsruhe


Verfassungsbeschwerde von Hotelkette wegen Corona-Maßnahmen scheitert in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde von Hotelkette wegen Corona-Maßnahmen scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Hotelkette gegen Einschränkungen in der Corona-Pandemie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei aus mehreren Gründen unzulässig, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die Hotelkette sah wegen der Corona-Schutzmaßnahmen ihre Grundrechte verletzt, unter anderem die Berufsfreiheit. (Az. 1 BvR 1073/21)

Textgröße ändern:

Zudem sah sie sich gegenüber kleineren Betrieben benachteiligt, weil die staatlichen Hilfen eine Obergrenze hätten, und befürchtete die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Eine Verletzung ihrer Rechte sei aber nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Die Verfassungsbeschwerde setze sich nicht mit dem Zweck der gesetzlichen Regelungen oder dem aktuellen Wissensstand auseinander. Außerdem hätte sich die Hotelkette erst an die Fachgerichte wenden müssen, bevor sie nach Karlsruhe zog.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: