English Woman's Journal - Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung


Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung / Foto: STEFANIE LOOS - AFP/Archiv

Ein wegen massenhafter Verdünnung von Krebsmedikamenten rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilter früherer Apotheker ist mit einer gegen seine Verurteilung gerichteten Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm diese nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an, weil die Verurteilung keine Rechtsstaatsprinzipien oder Grundrechte verletzt.

Textgröße ändern:

Nach Angaben des Gerichts argumentierte der Mann unter anderem mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz. Dieses für den Rechtsstaat elementare Prinzip stellt laut Bundesverfassungsgericht etwa klar, dass Tat und Schuld einem Verdächtigen "prozessordnungsgemäß" nachgewiesen wird. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes im Sinn des Verstoßes der im Grundgesetz definierten grundlegenden Prinzipien habe dieser allerdings nicht aufgezeigt.

Das Landgericht Essen hatte den früheren Apotheker vor rund fünf Jahren zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass der Beschuldigte in mindestens 14.500 Fällen über Jahre hinweg Krebsmedikamente für Patienten aus Habgier unterdosiert hatte. Er wollte so seinen Gewinn steigern. Der Mann wurde wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie Betrugs zu Lasten von Krankenkassen verurteilt.

Vor dem Gang nach Karlsruhe war der Beschuldigte aus Bottrop erfolglos in Revision gegangen, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte diese 2020 ab. Auch die von Nebenklägern des Verfahrens angestrengten Revisionen scheiterten, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Lediglich die mit dem Urteil angeordnete Einziehung von Vermögenswerten wurde damals korrigiert, statt 17 Millionen Euro muss der Mann rund 13,6 Millionen Euro zurückzahlen.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss kann das kleine Sparpaket für die Krankenkassen kommen. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Der GKV-Spitzenverband begrüßte den Beschluss zwar, betonte aber, die Maßnahmen reichten nicht aus, "um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden". Nötig seien "grundlegende Reformen".

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag dem von der Regierung auf den Weg gebrachten Sparpaket für die Krankenkassen grünes Licht gegeben. Das Parlament stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Nun soll noch am Freitag abschließend im Bundesrat darüber abgestimmt werden.

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Textgröße ändern: