English Woman's Journal - Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig


Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).

Textgröße ändern:

Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.

Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Hausärzteverband warnt Koalition vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

In der Debatte um die Höhe des Krankenstandes in Deutschland haben die Hausärzte die Bundesregierung vor einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gewarnt. "Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem höheren Missbrauch bei Krankschreibungen führt", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). "Wer die telefonische Krankschreibung abschafft, der trägt die Verantwortung dafür, dass sich in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen müssen", mahnte der Mediziner.

"Hoch unanständig": DGB-Chefin kritisiert Debatte um Krankmeldungen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat scharfe Kritik an der Debatte um den möglichen Missbrauch telefonischer Krankschreibungen geübt. Es sei "hoch unanständig, in welchem Ausmaß krank gemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt werden, als wären sie Drückeberger und Faulenzer", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin.

Supreme Court lässt Berufung von Bayer gegen Roundup-Krebs-Urteil zu

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufungsklage des deutschen Chemie-Riesen Bayer gegen ein Urteil gegen sein umstrittenes Pflanzenschutzmittel Roundup zugelassen. Wie der Supreme Court in Washington am Freitag mitteilte, will er sich mit der Verurteilung von Bayer zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,25 Millionen Dollar (1,08 Millionen Euro) an einen Mann im Bundesstaat Missouri befassen, der seine Blutkrebserkrankung auf seine Verwendung von Roundup zurückgeführt hatte.

Apotheken-Präsident drängt Risikogruppen zur Grippeimpfung und warnt vor Engpass

Apotheken-Präsident Thomas Preis hat angesichts der bereits angerollten Grippewelle zur Impfung gegen Influenza aufgerufen. Diese Infektionen dürften nicht unterschätzt werden, und es gebe in der aktuellen Grippesaison bereits 225 Todesfälle, sagte er der "Rheinischen Post" vom Freitag. Fast alle Verstorbenen, nämlich 95 Prozent, waren 60 Jahre oder älter, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Textgröße ändern: