English Woman's Journal - Kein Gerichtsprozess nach Vorwurf von Betrug mit Schutzmasken in Nürnberg

Kein Gerichtsprozess nach Vorwurf von Betrug mit Schutzmasken in Nürnberg


Kein Gerichtsprozess nach Vorwurf von Betrug mit Schutzmasken in Nürnberg
Kein Gerichtsprozess nach Vorwurf von Betrug mit Schutzmasken in Nürnberg / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

In Nürnberg wird nicht wegen des Verdachts auf Millionenbetrug mit Schutzmasken verhandelt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Geschäftsführer einer Firma aus der Oberpfalz am Montag weitgehend ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte das Gericht mit.

Textgröße ändern:

Nur einer der beiden Angeklagten, ein 31-Jähriger, muss sich vor Gericht verantworten: - aber nicht wegen möglichen Betrugs, sondern wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung. Er soll in Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken in einem Bestätigungsschreiben unbefugt den Firmenstempel und die Unterschrift eines Verantwortlichen einer anderen Firma verwendet haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Männern vorgeworfen, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mehr als zweieinhalb Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken verkauft zu haben, die aber zur Hälfte nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben sollen.

Das Gericht sah aber nicht genügend Indizien für ein strafbares Handeln. Die Unterlagen seien nicht zur Täuschung geeignet gewesen. Außerdem sei die Quote der schadhaften Masken deutlich niedriger, erklärte es. Ein Betrugsvorsatz sei nicht nachweisbar. Gegen diese Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft noch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg vorgehen.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Studie: Früherkennung trägt zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei

Früherkennungsuntersuchungen tragen zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei. Nach Einführung des Mammografiescreenings wurden deutlich mehr frühe, besser behandelbare und weniger fortgeschrittene Tumoren entdeckt, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Montag in Heidelberg mitteilte.

Textgröße ändern: