English Woman's Journal - Bericht: Knapp 9000 Menschen beantragen Anerkennung von Corona-Impfschaden

Bericht: Knapp 9000 Menschen beantragen Anerkennung von Corona-Impfschaden


Bericht: Knapp 9000 Menschen beantragen Anerkennung von Corona-Impfschaden
Bericht: Knapp 9000 Menschen beantragen Anerkennung von Corona-Impfschaden / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

In der Bundesrepublik haben einem Bericht zufolge bislang 8886 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Dies berichtete "Zeit Online" am Donnerstag; das Portal beruft sich auf eine Abfrage von Daten in allen 16 Bundesländern. Rund 40 Prozent der Anträge - insgesamt 3488 Stück - seien von den Behörden bisher bearbeitet worden. Davon seien lediglich 379 Fälle anerkannt worden. Die Anerkennungsquote liegt damit bei rund elf Prozent.

Textgröße ändern:

Die meisten Anträge wurden laut "Zeit Online" mit 2100 in Bayern gestellt, die wenigsten mit 79 in Bremen. Bezogen auf die Zahl der Geimpften waren die Menschen in Thüringen besonders antragsfreudig. Pro 100.000 Geimpfte sind beim dortigen Landesverwaltungsamt mehr als 22 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens eingegangen, fast doppelt so viel wie im deutschen Durchschnitt. Auf Platz zwei und drei folgen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Unter den sieben Bundesländern mit den höchsten Antragsquoten sind alle fünf ostdeutschen Länder vertreten.

Die Anerkennungsquoten variieren zwischen den Bundesländern stark. Bayern etwa hat dem Bericht zufolge bislang zehn Prozent der Anträge bewilligt, Nordrhein-Westfalen mit 21 Prozent mehr als doppelt so viele. Die Differenzen könnten unter anderem dadurch begründet sein, dass in manchen Bundesländern aussichtsreiche Anträge mit Priorität bearbeitet werden, berichtete "Zeit Online".

Zu den häufigsten Erkrankungen, die als Impfschaden anerkannt wurden, machten sechs Bundesländer auf Anfrage entweder keine Angabe oder sagten, die Diagnosen würden nicht statistisch erfasst. Die anderen Bundesländer nennen als Diagnosen, die häufig anerkannt werden, Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) und Fälle von Sinusvenenthrombosen, teils in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen.

Diese Kombination war als sehr seltene, aber schwere Nebenwirkung beim Corona-Impfstoff von AstraZeneca aufgefallen, woraufhin der Impfstoff in vielen Ländern nicht mehr verimpft wurde. Eine weitere Nebenwirkung dieses Impfstoffs ist das Guillain-Barré-Syndrom, eine Entzündung im Nervensystem, die sich oft mit Lähmungen bemerkbar macht. Auch diese Krankheit wurde in vielen Bundesländern immer wieder als Impfschaden anerkannt.

Menschen, die denken, von einem Impfschaden betroffen zu sein, können in dem Bundesland, in dem sie geimpft wurden, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens stellen - etwa, um eine monatliche Rente zu erhalten.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Studie: Früherkennung trägt zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei

Früherkennungsuntersuchungen tragen zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei. Nach Einführung des Mammografiescreenings wurden deutlich mehr frühe, besser behandelbare und weniger fortgeschrittene Tumoren entdeckt, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Montag in Heidelberg mitteilte.

Textgröße ändern: