English Woman's Journal - Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung

Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung


Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung
Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Der Bundestag hat die Pläne für eine milliardenschwere Reform der Pflegeversicherung gebilligt. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionen wurde am Freitag mit 377 Ja-Stimmen gebilligt, es gab 275 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Der Gesundheitsausschuss hatte diese Woche an einigen Stellen noch einmal Veränderungen vorgenommen. Die Reform sieht eine Erhöhung der Pflegebeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ab Juli vor und ab dem kommenden Jahr auch höhere Leistungen für pflegende Angehörige.

Textgröße ändern:

Menschen, die Pflegebedürftige zuhause betreuen, bekommen nach dem Gesetz zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld. Kurz vor der Abstimmung wurde auch wieder ein sogenanntes Entlastungsbudget in den Gesetzentwurf geschrieben, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings gleichzeitig die ab 2025 geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf auf 4,5 Prozent abgesenkt.

Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent des Bruttolohns auf 3,4 Prozent steigen. Er wird je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Dies soll insgesamt Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Studie: Früherkennung trägt zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei

Früherkennungsuntersuchungen tragen zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei. Nach Einführung des Mammografiescreenings wurden deutlich mehr frühe, besser behandelbare und weniger fortgeschrittene Tumoren entdeckt, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Montag in Heidelberg mitteilte.

Textgröße ändern: