English Woman's Journal - Johnson muss sich kommende Woche vor Parlament zu "Partygate" verantworten

Johnson muss sich kommende Woche vor Parlament zu "Partygate" verantworten


Johnson muss sich kommende Woche vor Parlament zu "Partygate" verantworten
Johnson muss sich kommende Woche vor Parlament zu "Partygate" verantworten / Foto: Leon Neal - POOL/AFP

Der ehemalige britische Premierminister Boris Johnson muss sich am Mittwoch kommender Woche vor einem Parlamentsausschuss zur "Partygate"-Affäre um Verstöße gegen die Corona-Regeln verantworten. Johnson habe die "Einladung zur mündlichen Beweisvorlage" angenommen, teilte der mit der Kontrolle der Parlamentarier beauftragte Privilegienausschuss des britischen Unterhauses am Mittwoch mit. Dem im vergangenen Juli zurückgetretenen Johnson droht im schlimmsten Fall der Entzug seines Parlamentsmandats.

Textgröße ändern:

Johnson wird vorgeworfen, die Abgeordneten wiederholt belogen zu haben. Der ehemalige konservative Regierungschef hatte im Unterhaus mehrfach gesagt, weder er noch seine Mitarbeiter hätten die von der damals von ihm angeführten Regierung erlassenen Corona-Regeln gebrochen. Er bestritt, dass in seinem Amtssitz in der Londoner Downing Street Feiern mit gemeinsamem Alkoholkonsum stattfanden.

Die britische Polizei verhängte jedoch nach Ermittlungen in der Angelegenheit dutzende Geldbußen gegen Mitarbeiter Johnsons. Johnson selbst wurde in einem Fall Fehlverhalten nachgewiesen. Er wurde somit zum ersten britischen Premierminister der Geschichte, dem während seiner Amtszeit ein Gesetzesverstoß nachgewiesen wurde.

Unter anderem aufgrund der Vorwürfe trat Johnson im Juli 2022 von seinem Amt zurück.

Die Beweise deuteten "stark" auf "Verstöße" des Ex-Premiers gegen damals geltende Lockdown-Richtlinien während der Corona-Pandemie hin, was Johnson klar gewesen sein dürfte, hatte es in einem zu dem Fall nach achtmonatigen Untersuchungen veröffentlichten Zwischenbericht geheißen. Es gebe zudem Hinweise darauf, dass das Unterhaus, eine der beiden Parlamentskammern, bei mehreren Gelegenheiten "in die Irre geführt worden sein könnte".

Johnson hingegen, der wegen "Partygate" und anderer Skandale im vergangenen Sommer zurückgetreten war, sieht sich durch den Bericht entlastet. Er zeige, dass er "rehabilitiert" sei, erklärte der Ex-Premier in einer Stellungnahme. Es gebe darin "keinen Beweis", dass er das Parlament "vorsätzlich" getäuscht habe. Bei einer früheren Parlamentsbefragung zu "Partygate" im Dezember 2021 hatte Johnson angegeben, dass "die Regeln die ganze Zeit über eingehalten" worden seien.

Sollte der siebenköpfige Unterhaus-Ausschuss zu dem Schluss kommen, dass Johnson das Parlament bewusst belogen hat, könnte es mehrere Sanktionen zur Abstimmung durch das Parlament empfehlen - unter anderem eine mindestens zehntägige Suspendierung Johnsons als Abgeordneter.

Ein solcher Schritt hätte zudem eine Petition über den Entzug von Johnsons Parlamentssitz zur Folge. Sollten diese Petition zehn Prozent der in Johnsons Wahlkreis im Westen Londons registrieren Wähler unterzeichnen, fände dort eine Nachwahl über den Parlamentssitz statt, den Johnson derzeit hält.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: