English Woman's Journal - BKK-Dachverband: Neue Rekordwerte bei Krankenstand 2022 erreicht

BKK-Dachverband: Neue Rekordwerte bei Krankenstand 2022 erreicht


BKK-Dachverband: Neue Rekordwerte bei Krankenstand 2022 erreicht
BKK-Dachverband: Neue Rekordwerte bei Krankenstand 2022 erreicht / Foto: Maurizio Gambarini - dpa/AFP/Archiv

Der Krankenstand unter den beschäftigten BKK-Mitgliedern hat im Jahr 2022 mit 5,98 Prozent einen neuen Rekordwert erreicht. Nie seien seit 2016 die Fehlzeiten auch nur annähernd so hoch gewesen, teilte der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) am Donnerstag in Berlin mit. In den zurückliegenden Jahren waren die entsprechenden Werte im gleichen Zeitraum mit durchschnittlich 4,51 bis 4,67 Prozent demnach deutlich niedriger ausgeprägt.

Textgröße ändern:

Die Werte für die Atemwegserkrankungen verdoppelten den Angaben zufolge ihren Anteil am Durchschnitt der zwölf Monatswerte. Ihr Anteil sprang 2022 demnach auf einen Wert von 1,35 Prozent. Im Vorjahr waren hingegen nur 0,49 Prozent der BKK-Versicherten mit Atemwegserkrankungen krankgeschrieben.

Der höchste Krankenstand wurde im Dezember gemessen. Durchschnittlich 7,17 Prozent der BKK-Versicherten waren in dem Wintermonat krankgeschrieben. Insgesamt seien Beschäftigte in Heimen und im Gesundheitswesen überdurchschnittlich stark von Krankheitsausfällen betroffen gewesen. Dies habe auch zu Personalengpässen geführt.

Eine Sonderauswertung zu den Covid-19-Fällen ergab für den Monat Dezember, dass der Krankenstand in Heimen rund 80 Prozent höher lag als im Bundesdurchschnitt. Im Gesundheitswesen lag er wiederum 52 Prozent höher.

"Wir sehen deutlich, dass die Coronapandemie im vergangenen Jahr keine Sommerpause eingelegt hat, was auch am höheren Ansteckungsrisiko der Omikron-Variante liegt", erklärte der Vorstandschef des BKK-Dachverbands, Franz Knieps. Im zweiten Halbjahr hätten zudem weitere "virale Erreger" den Krankenstand angetrieben.

Knieps mahnte weiter zur Vorsicht im Umgang mit Infektionskrankheiten. Arbeitgeber sollten an ihre Beschäftigten appellieren, nicht krank oder mit Symptomen zur Arbeit zu erscheinen. Die Möglichkeit zur Heimarbeit müsse "nach wie vor" angeboten werden, befand Knieps.

F.McKenzie--EWJ

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: