English Woman's Journal - Hohe Geldstrafe wegen Demonstration vor Wohnung von Winfried Kretschmann

Hohe Geldstrafe wegen Demonstration vor Wohnung von Winfried Kretschmann


Hohe Geldstrafe wegen Demonstration vor Wohnung von Winfried Kretschmann
Hohe Geldstrafe wegen Demonstration vor Wohnung von Winfried Kretschmann

Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen 52-jährigen Mann wegen einer nicht angemeldeten Kundgebung vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Der Mann soll vor einer Woche einen Aufmarsch in der Nähe von Kretschmanns Wohnhaus im Sigmaringer Stadtteil Laiz angeleitet haben. Dabei hatten die Demonstranten eine Absperrung überwunden. Kretschmann war zum Zeitpunkt der Kundgebung nicht anwesend.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche nach einem schnellen Ermittlungserfolg ein beschleunigtes Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Als Begründung für die schnelle Anklage verwies ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen auf die bundesweiten Demonstrationen von Impfgegnern vor den Wohnhäusern von Politikern.

Der Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen, deshalb erging das Urteil durch einen Sitzungsstrafbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: