English Woman's Journal - Bericht: Nutzung der Corona-Warn-App sinkt auf unter 40 Prozent

Bericht: Nutzung der Corona-Warn-App sinkt auf unter 40 Prozent


Bericht: Nutzung der Corona-Warn-App sinkt auf unter 40 Prozent
Bericht: Nutzung der Corona-Warn-App sinkt auf unter 40 Prozent / Foto: HANNIBAL HANSCHKE - POOL/AFP/Archiv

Die Corona-Warn-App wird derzeit einem Bericht zufolge nur noch von 37 Prozent der Bevölkerung genutzt. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervor, aus der die Zeitung "Welt" am Mittwoch berichtete. Die Verbreitung der App war schon deutlich höher. 17 Prozent der Menschen in Deutschland deinstallierten die Anwendung der Umfrage zufolge inzwischen wieder von ihrem Smartphone.

Textgröße ändern:

Die Corona-Warn-App kann ihren Nutzern unter anderem signalisieren, ob sie sich längere Zeit in unmittelbarer Nähe von jemandem aufgehalten haben, bei dem oder der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. Eine entsprechende Warnung gibt die App aus, wenn das Ergebnis des PCR-Tests dieser Person positiv ist.

Ziel der App ist es, Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Tatsächlich unterzieht sich ein großer Teil der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Deutschland aber nicht mehr einem PCR-Test. Doch nur solche Testergebnisse werden derzeit in die Anwendung eingepflegt und sind Grundlage der Warnung.

Auch weitere Funktionen der App werden demnach nur noch wenig nachgefragt. Dazu gehören der digitale Nachweis des Impfstatus, das Einchecken bei Veranstaltungen per QR-Code und die Übertragung von Testergebnissen von Schnelltest-Stationen.

Derzeit plant die Bundesregierung, die Anwendung nur bis Ende Mai fortzuführen und hat die entsprechenden Verträge bei den Dienstleistern bis dahin verlängert. Gut 60 Prozent der aktuellen Nutzer wünschen sich dem Bericht zufolge eine Weiterentwicklung und Updates über dieses Datum hinaus.

Auch Bitkom schließt sich dieser Forderung an. "Die Corona-Warn-App ist eine der am häufigsten genutzten Apps", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Bernhard Rohleder. Die Anwendung habe sich bewährt und sollte auch künftig zur Verfügung stehen. Der Umfrage zufolge half sie einem Drittel der Nutzerinnen und Nutzer konkret dabei, sich selbst oder andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: