English Woman's Journal - Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen

Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen


Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen
Kunden der Berliner Sparkasse können sich in Gebührenstreit an Musterklage beteiligen

Kundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse können sich im Streit um die Rückzahlung von Gebühren ab sofort an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Das Bundesamt für Justiz machte die Klage am Mittwoch in ihrem Klageregister öffentlich bekannt. Betroffene können damit Ansprüche anmelden oder prüfen, ob ihr Fall für die Musterklage geeignet ist.

Textgröße ändern:

Die Beteiligung an der Klage sei möglich, "ohne Kosten und Risiken zu tragen", wie der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, dem "Tagesspiegel" sagte. Der vzbv hatte die Klage eingereicht.

Der Bundesgerichtshof hatte im April vergangenen Jahres entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Konditionen für Konten nicht ohne Zustimmung der Kunden verändern dürfen. Unklar blieb aber, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können.

Viele Institute, darunter die Berliner Sparkasse, argumentieren, dass eine Erstattung nur für drei Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Verbraucherschützer halten das für zu kurz. Am 10. Januar war bereits das Klageregister für die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn eröffnet worden.

Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt - sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen.

Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: