English Woman's Journal - Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens


Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

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Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei dürfe grundsätzlich nicht mit Nachteilen in anderen Rechtsbereichen verbunden werden, betonte das OVG. Eine Ausnahme könne jedoch bestehen, wenn - wie hier - kollidierendes Verfassungsrecht eine entsprechende Regelung rechtfertigte. Beim Waffenrecht gehe es insbesondere um die im Grundgesetz festgelegte "staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit".

Zudem hätten die Mitglieder geltend gemacht, dass die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Landesverbands auf einer fehlerhaften Bewertung einzelner Äußerungen beruhe. Tatsächlich beruhe die Bewertung nicht auf einer isolierten Betrachtung einzelner Zitate, sondern auf einer "qualifizierten Gesamtschau von Äußerungen, Veröffentlichungen, Beschlüssen und dem Verhalten maßgeblicher Funktionsträger", betonte das OVG. (Az. 1 M 84/26; 3 M 76/26)

L.Paterson--EWJ

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