English Woman's Journal - Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht

Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht


Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht
Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja" ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat am Freitag eine entsprechende Entschließung. Für eine solche Neuregelung im Sexualstrafrecht setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

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Das geltende Sexualstrafrecht basiere auf dem Prinzip "Nein heißt Nein" und setze somit voraus, dass das Opfer aktiv seine Ablehnung der sexuellen Handlung deutlich macht, heißt es in der Bundesrats-Entschließung. Damit weise es aber Lücken in Situationen auf, in denen das Opfer unfähig ist, einen entgegenstehenden Willen zu äußern.

Kriminalistische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Strafverfolgung würden belegen, dass Opfer von Übergriffen oft aus Angst handlungsunfähig seien oder in eine Art Schockstarre verfielen ("Freeze"), begründen die Länder die Forderung. Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bleibe in der Praxis daher unvollständig und hinter seinem eigenen Anspruch zurück.

Ein konsensbasiertes Modell des Sexualstrafrechts, das auf einer "Nur Ja heißt Ja"-Regelung basiert, führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das bisher maßgebliche Kriterium eines erkennbaren entgegenstehenden Willens müsse durch das Vorliegen einer freiwilligen und tatsächlichen Zustimmung ersetzt werden.

Aus strafrechtlicher Sicht sei die Frage entscheidend, ob wirklich eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliege und nicht, ob das Opfer erkennbar genug deutlich gemacht hat, dies nicht zu wollen, argumentieren die Länder. Die handelnde Person müsse sich des Einverständnisses vergewissern. Dies entspreche einem modernen Verständnis sexueller Autonomie.

Auch im europäischen Vergleich werde der Reformbedarf deutlich, heißt es in der Entschließung. So habe Spanien mit "Solo sí es sí" ein besonders weitgehendes Modell eingeführt. Deutschland hingegen drohe hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet. Ob sie den Vorschlag der Länder aufnimmt, liegt in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Hubig setzt sich für eine Einführung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips ein. Sie will in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.

Die Grünen-Obfrau im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Lena Gumnior, nannte den Beschluss des Bundesrats einen "Meilenstein für Betroffene von sexualisierter Gewalt". Im Bundestag würden aber die Union unter Fraktionschef Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) noch immer den Schutz von Betroffenen ausbremsen. Die Grünen hätten einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht in den Bundestag eingebracht - "damit die Verantwortung endlich dort liegt, wo sie hingehört: auf die Seite der Täter".

E.Cunningham--EWJ

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