English Woman's Journal - Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon

Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon


Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon / Foto: Pablo PORCIUNCULA - AFP/Archiv

Das Oberste Gericht in Südkorea hat die siebenjährige Haftstrafe gegen den früheren Präsidenten Yoon Suk Yeol wegen Justizbehinderung und weiterer Anklagepunkte im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausrufung des Kriegsrechts im Jahr 2024 bestätigt. "Alle Berufungen werden zurückgewiesen", sagte ein Richter des Obersten Gerichtshofs am Donnerstag in einer Fernsehübertragung und fügte hinzu, das Urteil der Vorinstanz habe "keine Fehler enthalten".

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Yoon war im Januar von einem erstinstanzlichen Gericht wegen Justizbehinderung zunächst zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Im April bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil und erhöhte die Strafe auf sieben Jahre. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist endgültig.

In dem Prozess um Justizbehinderung war Yoon für schuldig befunden worden, die Ermittler daran gehindert zu haben, ihn festzunehmen. Er wurde zudem für schuldig befunden, Kabinettsmitglieder von einer Sitzung zur Planung der Kriegsrecht-Ausrufung ausgeschlossen zu haben. Zudem wurde er der Fälschung amtlicher Dokumente schuldig gesprochen.

In einem separaten Prozess war Yoon im Februar von einem Gericht in Seoul wegen "Anführung eines Aufstands" zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ist Yoon ebenfalls in Berufung gegangen.

Yoon hatte am 3. Dezember 2024 vor dem Hintergrund eines Haushaltsstreits zeitweise das Kriegsrecht ausgerufen und Südkorea damit in eine tiefe politische Krise gestürzt.

In einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit Drohnenflügen über Nordkorea war Yoon außerdem im Juni zu einer Freiheitsstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Yoon wurde für schuldig befunden, mit den Drohnenflügen einen Vorwand für die Ausrufung des Kriegsrechts schaffen zu wollen.

F.Stewart--EWJ

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