English Woman's Journal - Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon

Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon


Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon / Foto: Pablo PORCIUNCULA - AFP/Archiv

Das Oberste Gericht in Südkorea hat die siebenjährige Haftstrafe gegen den früheren Präsidenten Yoon Suk Yeol wegen Justizbehinderung und weiterer Anklagepunkte im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausrufung des Kriegsrechts im Jahr 2024 bestätigt. "Alle Berufungen werden zurückgewiesen", sagte ein Richter des Obersten Gerichtshofs am Donnerstag in einer Fernsehübertragung und fügte hinzu, das Urteil der Vorinstanz habe "keine Fehler enthalten".

Textgröße ändern:

Yoon war im Januar von einem erstinstanzlichen Gericht wegen Justizbehinderung zunächst zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Im April bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil und erhöhte die Strafe auf sieben Jahre. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist endgültig.

In dem Prozess um Justizbehinderung war Yoon für schuldig befunden worden, die Ermittler daran gehindert zu haben, ihn festzunehmen. Er wurde zudem für schuldig befunden, Kabinettsmitglieder von einer Sitzung zur Planung der Kriegsrecht-Ausrufung ausgeschlossen zu haben. Zudem wurde er der Fälschung amtlicher Dokumente schuldig gesprochen.

In einem separaten Prozess war Yoon im Februar von einem Gericht in Seoul wegen "Anführung eines Aufstands" zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ist Yoon ebenfalls in Berufung gegangen.

Yoon hatte am 3. Dezember 2024 vor dem Hintergrund eines Haushaltsstreits zeitweise das Kriegsrecht ausgerufen und Südkorea damit in eine tiefe politische Krise gestürzt.

In einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit Drohnenflügen über Nordkorea war Yoon außerdem im Juni zu einer Freiheitsstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Yoon wurde für schuldig befunden, mit den Drohnenflügen einen Vorwand für die Ausrufung des Kriegsrechts schaffen zu wollen.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: