English Woman's Journal - Experte: Le-Pen-Urteil gibt Startschuss für Frankreichs Präsidentschaftswahl

Experte: Le-Pen-Urteil gibt Startschuss für Frankreichs Präsidentschaftswahl


Experte: Le-Pen-Urteil gibt Startschuss für Frankreichs Präsidentschaftswahl
Experte: Le-Pen-Urteil gibt Startschuss für Frankreichs Präsidentschaftswahl / Foto: SIMON WOHLFAHRT - AFP/Archiv

Das Urteil im Berufungsverfahren gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen am Dienstag gibt nach Einschätzung eines Experten den Startschuss für den Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich. "Alle Parteien warten ausnahmslos auf das Urteil und auf die Antwort zu der Frage, mit wem sie es zu tun bekommen", sagte der Politikwissenschaftler Jacob Ross von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern:

Die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National (RN) erfährt am Nachmittag, ob die Berufungsrichter das Urteil der ersten Instanz bestätigen oder nicht. Falls Le Pen erneut zu fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt wird, bedeutet dies das Aus für ihre geplante Präsidentschaftskandidatur.

Die hohe Aufmerksamkeit für das Urteil im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern zeige zugleich, "wie zentral der RN und seine Themen für den kommenden Wahlkampf werden", sagte Ross.

Falls Le Pen nicht antreten kann, soll an ihrer Stelle der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella kandidieren. "Aus deutscher Sicht gibt es eine leichte Präferenz für Bardella, auch wenn er in Berlin noch recht unbekannt ist", sagte Ross. Le Pen habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder als Deutschland-Gegnerin gezeigt. Bardella hingegen gelte, auch aufgrund seines Alters, "als weniger ideologisch festgelegt und formbar".

Bardella hatte in einem Interview mit der "FAZ" im Mai "Übereinstimmungen" mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont - unter anderem in der Migrationspolitik. Er äußerte sich zudem mehrfach positiv zur Politik der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni, zu der Berlin eine pragmatische Beziehung aufgebaut hat.

Bardellas Unerfahrenheit sei jedoch zugleich seine Achillesferse, sagte Ross. "Wollen die Franzosen wirklich von einem dann 31-Jährigen ohne Arbeitserfahrung außerhalb der Partei geführt werden?", gibt er zu Bedenken.

Riskant seien auch die "Flügelkämpfe" innerhalb der Partei. Obwohl Le Pen und Bardella sich in den vergangenen Monaten demonstrativ harmonisch gezeigt haben, zeichnen sich mehr und mehr thematische Unterschiede ab, etwa mit Blick auf die Rente, die Außenpolitik oder ein mögliches Bündnis mit anderen rechten Parteien.

Mit dem Urteil im Berufungsverfahren wurde am Nachmittag gerechnet. Neben Le Pen sind zehn weitere Personen und die Partei angeklagt. Die Anklage wirft Le Pen vor, die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten systematisch genutzt zu haben, um die Parteifinanzen aufzubessern. Der Schaden wurde auf 4,4 Millionen Euro beziffert.

P.Smid--EWJ

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: